Vorlage und Erläuterungen VEJPD

Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 14 Seiten

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– plus Zuschlag 2 Produktionswerkstatt in der Höhe von 40.2 m2 zur Pauschale von Bereich 7 falls grösser als 55 m2

– plus Zuschlag Kleinheim, falls Platzzahl gleich oder kleiner als 15 Plätze

total anerkannte Kosten mal Eingriffs- und Veränderungsgrad = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten

– plus Beitrag für BKP 4, berechnet nach herkömmlicher Methode

– plus Beitrag für BKP 9, berechnet nach herkömmlicher Methode

– plus Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Plätze, mal Eingriffs- und Veränderungsgrad

davon 35 Prozent Bundesbeitrag.

Art. 13 Korrektur der anerkannten Kosten bei Umbauten für den Fall

eines Nichterreichens der Bereichsflächen

(Art. 18 Abs. 2 LSMV)

1 Erreicht eine bestehende Einrichtung bei einem Umbau die Bereichsflächen nicht, die in der für sie massgebenden Modelleinrichtung festgelegt sind, so werden die anerkannten Bereichskosten im Verhältnis der fehlenden Fläche zur anrechenbaren Fläche gekürzt.

2 Die im Bereich 6 (Wohnen) fehlende Fläche kann durch ein Mehr an Fläche im Bereich 4 (Betreuung) kompensiert werden. Die anrechenbaren Kosten im Bereich 4 können dabei maximal um den Korrekturfaktor 1,15 erhöht werden.

2. Abschnitt: Baubeiträge an Anstalten für Erwachsene

(Art. 19 und 20 LSMV)

Art. 14 Bereiche, anrechenbare Flächen und Bereichspreise

nach Modellanstalt

(Art. 19 LSMV)

Die Bereiche, die anrechenbaren Flächen pro Platz und die Bereichspreise pro Quadratmeter werden für die drei Modellanstalten wie folgt festgelegt:

a. Modellanstalt Typ «geschlossen»

Bereich Anrechenbare Anrechenbare Bereichspreis Fläche pro Platz Fläche pro Platz pro m2

(in m2) (in m2) für (Indexstand Massnahmen 1. Oktober 2010) nach Art. 59 Abs. 3

StGB2

2 SR 311.0