Vorlage und Erläuterungen VEJPD

Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 14 Seiten

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Art. 27 Korrektur der anerkannten Kosten bei Umbauten für den Fall eines

Nichterreichens der Bereichsflächen

(Art. 19 Abs. 4 LSMV)

1 Erreicht eine bestehende Einrichtung bei einem Umbau die Bereichsflächen nicht, die in der für sie massgebenden Modellanstalt festgelegt sind, so werden die anerkannten Bereichskosten im Verhältnis der fehlenden Fläche zur anrechenbaren Fläche gekürzt.

2 Die im Bereich 6 (Wohnen) fehlende Fläche kann durch ein Mehr an Fläche im Bereich 4 (Insassenwesen) kompensiert werden. Die anrechenbaren Kosten im Bereich 4 können dabei maximal um den Korrekturfaktor 1,15 erhöht werden.

3. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 28 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung des EJPD vom 24. September 20013 über die Leistungen des

Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug wird aufgehoben.

Art. 29 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

. November 2011 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement:

Simonetta Sommaruga

3 AS 2001 2398, 2007 6699