Vorlage und Erläuterungen VEJPD

Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 14 Seiten

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Art. 25 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten Die Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten lautet:

Bereichs-m2 der Modellanstalt mal Bereichspreise

– plus Flächenzuschlag Bildung

– plus Flächenzuschlag Sport

– plus Flächenzuschlag Therapie

– plus Flächenzuschlag Produktionswerkstatt

Zwischentotal (ZT)

– plus xx Prozent von ZT für Umgebungsarbeiten (BKP 4)

– plus xx Prozent von ZT für Ausstattungskosten (BKP 9)

– plus Sicherheitszuschlag für geschlossene Plätze

– plus Sicherheitszuschlag für Plätze mit höchster Sicherheit

total anerkannte Kosten = Platzkostenpauschale bei Neubauten

davon 35 Prozent Bundesbeitrag.

Art. 26 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten Die Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten lautet:

Bereichs-m2 der Modellanstalt mal Bereichspreise

– plus Flächenzuschlag Bildung

– plus Flächenzuschlag Sport

– plus Flächenzuschlag Therapie

– plus Flächenzuschlag Produktionswerkstatt

total anerkannte Kosten mal Eingriffs- und Veränderungsgrad = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten

– plus Beitrag für BKP 4, berechnet nach herkömmlicher Methode

– plus Beitrag für BKP 9, berechnet nach herkömmlicher Methode

– plus Sicherheitszuschlag für geschlossene Plätze, multipliziert mit dem Eingriffs- und Veränderungsgrad

– plus Sicherheitszuschlag für Plätze mit höchster Sicherheit, multipliziert mit dem Eingriffs- und Veränderungsgrad

davon 35 Prozent Bundesbeitrag.