Vorlage und Erläuterungen VEJPD
Vernehmlassung 2010/117: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 14 Seiten
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Art. 25 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten Die Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten lautet:
Bereichs-m2 der Modellanstalt mal Bereichspreise
– plus Flächenzuschlag Bildung
– plus Flächenzuschlag Sport
– plus Flächenzuschlag Therapie
– plus Flächenzuschlag Produktionswerkstatt
Zwischentotal (ZT)
– plus xx Prozent von ZT für Umgebungsarbeiten (BKP 4)
– plus xx Prozent von ZT für Ausstattungskosten (BKP 9)
– plus Sicherheitszuschlag für geschlossene Plätze
– plus Sicherheitszuschlag für Plätze mit höchster Sicherheit
total anerkannte Kosten = Platzkostenpauschale bei Neubauten
davon 35 Prozent Bundesbeitrag.
Art. 26 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten Die Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten lautet:
Bereichs-m2 der Modellanstalt mal Bereichspreise
– plus Flächenzuschlag Bildung
– plus Flächenzuschlag Sport
– plus Flächenzuschlag Therapie
– plus Flächenzuschlag Produktionswerkstatt
total anerkannte Kosten mal Eingriffs- und Veränderungsgrad = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten
– plus Beitrag für BKP 4, berechnet nach herkömmlicher Methode
– plus Beitrag für BKP 9, berechnet nach herkömmlicher Methode
– plus Sicherheitszuschlag für geschlossene Plätze, multipliziert mit dem Eingriffs- und Veränderungsgrad
– plus Sicherheitszuschlag für Plätze mit höchster Sicherheit, multipliziert mit dem Eingriffs- und Veränderungsgrad
davon 35 Prozent Bundesbeitrag.