Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/123: Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) · 41 Seiten

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FDP verlangt im Einleitungssatz von Absatz 1 die Streichung des Worts "hinreichend". SEA und SPO fordern, dass die Beratung durch eine unabhängige Person bzw. nicht durch die das Fortpflanzungsverfahren durchführende Person geleistet werden solle, während CHUV bemängelt, dass nicht klar sei, wer die Beratungstätigkeit letztlich leisten müsse.

Mit Blick auf die einzelnen inhaltlichen Anforderungen an die Information gemäss Buchstaben a-f weist MAM darauf hin, dass in Absatz 1 Buchstabe d das hauptsächliche Fehlerrisiko nicht in der genetischen Untersuchung liege, sondern in möglichen Verwechslungen der Embryonen, weshalb das Fehlerrisiko des Verfahrens an sich in Buchstabe d genannt werden müsste. TI wünscht, in Buchstabe e "Nachkommen" durch "Nasciturus" oder "Embryo" zu ersetzen. Uni GE / IEB schlägt vor, die einzelnen Anforderungen gemäss Absatz 1 Buchstaben a-f allesamt zu streichen; es genüge die Anforderung, dass die Beratung fachkundig und nichtdirektiv sein müsse.

4.3.4 Art. 6b Schutz und Mitteilung genetischer Daten

KAD SZ und FVS erachten den Verweis auf die relevanten Bestimmungen des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen als sachgerecht und vernünftig.

4.4 Vollzug (Art. 8, 9, 10a-14a)

4.4.1 Übersicht

Gut die Hälfte (47) der Stellungnahmen äussert sich zur vorgeschlagenen Vollzugsregelung. Damit gehört die Regelung des Vollzugs zusammen mit der Indikationsregelung zu den umstrittensten Themen dieser Vernehmlassung.

12 Vernehmlassungsteilnehmende begrüssen die Regelung im Bereich des Vollzugs ausdrücklich (AI, BS, TG, VS, ZH, SVP, FVS, KAD SZ, SBK-ASI, SIG, Uni NE, VKAS). Positiv beurteilt wird zum einen das strenge Kontroll- und Bewilligungsverfahren (BS, SVP, SBK-ASI, FVS, SIG, VKAS). Zum anderen wird (im Vergleich zum Entwurf 2009) die Vereinfachung der Bewilligungs- und Kontrollmechanismen sowie der Verzicht auf das Einspruchsrecht des BAG betreffend Durchführung einer PID im Einzelfall begrüsst (AI, TG, ZH, FDP, Uni NE).

29 Vernehmlassungsteilnehmende, welche die PID befürworten, äussern sich hingegen kritisch zur Vollzugsregelung der PID (BL, FR, GR, NE, NW, SG, TI, FDP, AGER, AWS, CHUV, CP, FMH, GenSuisse, H+, Insel, Interpharma, MAM, MERH, PLANes, SGGG, SGMG, SHV, SULM, svbg, Uni BE-m, USZ, UZH, Viollier). Hauptsächlich wird vorgebracht, die Kontrollregelung sei viel zu restriktiv, zu kompliziert und zu streng im Vergleich zu Verfahren in ähnlichen Bereichen wie der PND.

TI wünscht demgegenüber griffigere und klarere Normen im Bereich des Bewilligungswesens und der Aufsicht, um den zuständigen kantonalen Behörden einen effizienten Vollzug zu ermöglichen.