Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/123: Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) · 41 Seiten
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Voraussetzungen nicht auf Verordnungsstufe, sondern auf Gesetzesstufe festgehalten würden.
4.4.4 Art. 10 Konservierung und Vermittlung von Keimzellen, imprägnierten Eizellen
und Embryonen
Zu dieser Bestimmung sind keine Bemerkungen eingegangen.
4.4.5 Art. 10a Veranlassen der Untersuchung des Erbgutes von Embryonen in vitro
TI wünscht eine klarere Formulierung der Anforderungen, ohne Verweise auf andere Artikel. NE schlägt vor, die Verweise auf Artikel 8, die sich in Absatz 1 und 2 Buchstabe a befinden, zu streichen und inhaltlich direkt in Artikel 8 Absatz 2 zu regeln.
Ansonsten wird insbesondere Absatz 2 Buchstabe b kritisiert, welcher vorsieht, nur Personen eine Bewilligung zur Veranlassung einer PID zu erteilen, welche über eine Weiterbildung in medizinischer Genetik verfügen. Dazu wird vorgebracht, dass es Personen mit einer Weiterbildung in Fortpflanzungsmedizin und medizinischer Genetik nicht gebe oder dass dieses Erfordernis eine unverhältnismässige Hürde darstelle und deshalb gestrichen werden sollte. Zudem würde Ärztinnen und Ärzten, welche pränataldiagnostische Verfahren anwenden, keine vergleichbare Weiterbildungspflicht auferlegt (AGER, MERH, SGGG, USZ, UZH). Auch SGMG bringt vor, dass die Formulierung missverständlich sei, da sie als nicht spezifizierte Weiterbildung im Bereich der medizinischen Genetik oder aber als Facharztqualifikation für medizinische Genetik verstanden werden könne. TI findet die Anforderung an die Weiterbildung in medizinischer Genetik zu wenig anspruchsvoll, weil dieser Titel mit Kursen in wenigen Tagen eingeholt werden könne, was der Sensibilität der Materie nicht genüge.
4.4.6 Art. 11 Berichterstattung
Zu dieser Bestimmung sind keine Bemerkungen eingegangen.
4.4.7 Art. 11a Meldepflicht
Umstritten ist, welche Art von Meldepflicht im Rahmen der vorgeschlagenen Vollzugsregelung erforderlich sein soll.
TG, ZH, FDP, KAD SZ und Uni NE begrüssen die vorgeschlagene Meldepflicht. ZH und FDP befürworten insbesondere die Streichung der im Entwurf 2009 vorgegebenen 60 Tage-Frist. TG, ZH und Uni NE begrüssen ausdrücklich, dass ihrer Ansicht nach der Behörde kein Einspruchsrecht mehr zukomme.
Anthro, BA und Vahs hingegen fordern die Einführung einer Bewilligungspflicht für jeden Einzelfall.
10 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die vorgängige Meldung jeder einzelnen geplanten PID als den ganzen Prozess behindernde Massnahme ab (BL, AWS, FMH,