Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Allgemeine Grundsätze (1. Titel LwG)
in Artikel 104 erwähnten Aufgaben bzw. Funktionen sind umfassend definiert und werden sich im Verlauf der Zeit nicht grundsätzlich ändern. Der Begriff wird deshalb langfristig ein Kernbegriff in der agrarpolitischen Begriffswelt bleiben. Zeichen dafür ist die Verankerung in der BV (Art. 104 Abs. 3 BV).
Aus ungefähr der gleichen Zeit wie die Multifunktionalität stammt der Begriff der Nachhaltigkeit. Vor dem Hintergrund knapper Ressourcen und Rohstoffe stellt der Begriff eine dreidimensional definierte Leitlinie (Ökologie, Ökonomie und Soziales) für menschliches Handeln dar. Diese Leitlinie gilt nicht nur für die Landwirtschaft – sie soll in allen drei Dimensionen und insbesondere durch einen effizienten und schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen und Rohstoffen einen Beitrag zur allgemeinen Nachhaltigkeit leisten. Im Gegensatz zur Multifunktionalität ist die Nachhaltigkeit ein ressourcenorientiertes Konzept (ökologische und ökonomische Ressourcen, Sozialkapital). Auch dieser Begriff hat sich etabliert und wird sich langfristig halten. Zeichen dafür ist die Verankerung in der BV (Art. 73 allgemein und Art. 104 speziell für die Landwirtschaft).
Der Begriff der Ernährungssouveränität unterscheidet sich in verschiedener Hinsicht von den Begriffen Multifunktionalität und Nachhaltigkeit:
- Erstens fokussiert der Begriff weniger auf die landwirtschaftliche Produktion als auf die Ernährung und damit auf das Ergebnis der Leistungserbringung der ganzen ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungskette.
- Zweitens, und damit in Zusammenhang stehend, sind auch die angesprochenen Akteure vielfältiger: An erster Stelle stehen die Zivilgesellschaft respektive die Konsumentinnen und Konsumenten eines Landes mit ihren Bedürfnissen. Damit diese Bedürfnisse befriedigt werden können, sind sämtliche Akteure der Wertschöpfungskette (vorgelagerte Stufe, Produktion, Verarbeitung, Gross- und Detailhandel) und auch der Staat (Rahmenbedingungen) gefordert87.
- Drittens bringt der Begriff mit der Forderung nach ernährungspolitischer Selbstbestimmung ein neues Element ins Spiel.
Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten können gemäss folgender Tabelle zusammengefasst werden.
87 Auch bei der Nachhaltigkeit setzt sich in letzter Zeit verstärkt die Erkenntnis durch, dass eine diesbezügliche Optimierung entlang der ganzen Wertschöpfungskette anzustreben ist. In Artikel 104 der BV wird der Begriff aber ganz klar mit der Landwirtschaft in Verbindung gebracht.