Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Produktion und Absatz (2. Titel LwG)
zentenorganisationen liegen, gehören die Qualitäts- und Absatzförderung sowie die Anpassung von Produktion und Angebot an die Bedürfnisse des Marktes (Art. 8 LwG). Der Bund unterstützt die Produzenten und ihre Partner der Land- und Ernährungswirtschaft unter der Voraussetzung, dass sie konkrete Projekte entwickeln und einen Teil der Finanzierung übernehmen. Dieser Grundsatz gilt für die Gütesiegel (kein GUB-Schutz, wenn die Produzenten nicht selbst das entsprechende Gesuch einreichen, Art. 14 LwG), die Absatzförderung (keine Unterstützung des Bundes, wenn nicht 50 Prozent Eigenmittel beigesteuert werden, Art. 12 LwG) oder die Selbsthilfemassnahmen (keine Vorschriften ohne vorherigen Beschluss und ein Begehren der Branchen- und Produzentenorganisationen, Art. 9 LwG). Der Grundsatz der Subsidiarität behält seine Gültigkeit. Im Zuge der verstärkten Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf eine Qualitätsstrategie sollen aber die Möglichkeiten des Bundes angepasst werden.
Die Marktordnungen sollen grundsätzlich weitergeführt werden. Im Bereich Tierproduktion können aufgrund jüngster politischer Beschlüsse aber einige gesetzgeberische Vereinfachungen vorgenommen werden. Im Bereich Ackerbau soll ein einheitlicheres und flexibleres Instrumentarium eingeführt werden.
2.2.1 Allgemeine wirtschaftliche Bestimmungen
2.2.1.1 Qualitätsstrategie
2.2.1.1.1 Ausgangslage
Die Schweizer Landwirtschaft produziert sowohl pflanzliche als auch tierische Produkte, wobei letztere etwas mehr als die Hälfte des Produktionswertes ausmachen. In beiden Bereichen unterstützen die horizontalen Instrumente des Bundes die Landwirtschaft, damit sie die Wertschöpfung verbessern kann. Dank der Einführung von geschützten Herkunftsangaben liefern zum Beispiel heute etwa 10‘000 der 60‘000 Landwirtschaftsbetriebe ihre Rohstoffe für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (GUB/GGA). Zusammen mit mehr als 1‘300 Verarbeitungsbetrieben generieren sie einen jährlichen Umsatz von über 700 Millionen Franken-. Dank der Förderung des biologischen Landbaus produzieren heute 10 Prozent der Betriebe ihre Produkte nach diesen Richtlinien. Für Bio-Produkte besteht eine steigende Nachfrage, und sie erzielen in der Regel einen höheren Marktpreis als konventionelle Produkte. Und mit der Kennzeichnung von Berg- und Alpprodukten wird ein Beitrag zur Sicherung der Produktion in diesen Gebieten geleistet.
Bei der Produktion von Nahrungsmitteln umfasst der Begriff „Qualität“ verschiedene Aspekte. So gibt es beispielsweise die Produktequalität, die etwa Geschmack, Konsistenz oder die Sicherheit (Freiheit von gesundheitsschädigenden Stoffen) eines Produktes umfasst. Diese Qualität ist am Produkt selber objektiv feststellbar. Von wachsender Bedeutung sind die Aspekte der Produktionsmethode (ÖLN, IP, Bio, Tierwohl) und die Prozessqualität. Während unter der Produktionsmethode vor allem die Qualität der Produktion auf dem landwirtschaftlichen Betrieb zu verstehen ist, meint Prozessqualität die Qualität der Herstellungs- und Distributionsprozesse entlang der ganzen Wertschöpfungskette, einschliesslich deren Qualitätssicherung und Kontrolle. Umgang mit Ressourcen wie Energie und Wasser, effiziente Waren-