Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Landwirtschaftsgesetz
(Vitiswiss-Projekt89) oder den Warenfluss zu verbessern und den ökologischen Fussabdruck der Produkte zu verringern. Die Unterstützung der Innovation, wie in Artikel 11 vorgeschlagen, richtet sich in erster Linie an Landwirtschaftsbetriebe, in Partnerschaft mit Unternehmen der ersten Verarbeitungsstufe. Eine direkte finanzielle Unterstützung von Verarbeitungsbetrieben und Handel ist nicht vorgesehen. Artikel 11 besagt, dass spezifische Projekte eines Produktionszweigs oder -sektors subsidiär unterstützt werden. Es geht vor allem um Innovationen auf organisatorischer Ebene oder bei der Anwendung bestehender Techniken im Erarbeitungsprozess der Produkte.
Die Forschung und die Entwicklung neuer Technologien sind in Artikel 11 nicht abgedeckt. Sie werden von der Förderagentur für Innovation (KTI) unterstützt. Im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft finanziert die KTI Forschungsprojekte von Hochschulen, in die vor allem die Verarbeitungsbetriebe involviert sind. Das Konsortium Swiss Food Research fördert insbesondere den Technologietransfer unter Partnern der Land- und Ernährungswirtschaft. Die angewandte Forschung im Bereich der technologischen Innovation ist für die Land- und Ernährungswirtschaft von grundlegender Bedeutung. Sie ist Voraussetzung für Innovation auf Ebene der Landwirtschaftbetriebe und der Unternehmen der ersten Verarbeitungsstufe. Artikel 11 richtet sich an die Landwirtschaftsbetriebe und die Unternehmen der ersten Verarbeitungsstufe.
Die Projekte müssen von den Produzenten- oder Branchenorganisationen landesweit koordiniert und umgesetzt werden, damit der gesamte Sektor davon profitiert. Dies ermöglicht es den Organisationen, vorrangige Ziele für Ressourcen-Einsparungen festzulegen und eine Mehrung von ähnlichen individuellen Initiativen zu vermeiden.
Die Projekte sollen keine lokalen, beispielsweise regionalpolitischen Massnahmen unterstützen.
Die Artikel 77a und 77b LwG bilden die Grundlage für die Beiträge des Bundes für die bessere Nutzung von natürlichen Ressourcen im Agrarbereich. Zielbereiche sind die Ressourcen in der landwirtschaftlichen Produktion (Stickstoff, Phosphor, Energie), die Optimierung des Pflanzenschutzes, der Schutz und die nachhaltigere Nutzung des Bodens, die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft und die Landschaft. Mögliche Techniken müssen im Voraus wissenschaftlich belegt werden. Mit Artikel 11 wird der Spielraum des Bundes dahingehend ausgebaut, dass er die übrigen Dimensionen der Nachhaltigkeit und Projekte, die auch Unternehmen der ersten Verarbeitungsstufe involvieren, ebenfalls unterstützen kann. Das BLW muss auf jeden Fall die Koordination der Instrumente gemäss den Artikeln 77 a und b sowie 11, aber auch die Information der Branche über die verschiedenen Möglichkeiten, die diese Instrumente bieten, sicherstellen.
89 Das Vitiswiss-Projekt richtet sich an Selbsteinkellerer, die Wein nach den Regeln der integrierten Produktion (IP) herstellen. Der Wein aus diesen Trauben wird unter dem Label «Vinatura» vermarktet. Mit diesem Projekt sollen die Bestrebungen einer Steigerung der Nachhaltigkeit auf die Unternehmensbereiche Weinbereitung und Vermarktung ausgedehnt werden. Es geht darum, den Konsumentenerwartungen besser zu entsprechen, die gesamte Wertschöpfungskette abzudecken und dank des verminderten Wasser- und Energieverbrauchs eine Kostensenkung für die Selbsteinkellerer zu erwirken.