Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Direktzahlungen (3. Titel LwG)

Ö Neuregelung in Art. 70b LwG

Tabelle 24

Eintretens- und Begrenzungskriterien im Vergleich

Heutiges Direktzahlungssystem AP 14-17

Bodenbewirtschaftende bäuerliche Betriebe

‐ Ausnahmen für Beiträge für den ökolo- ‐ Ausnahmen für Biodiversitäts- und Landgischen Ausgleich, Beiträge gemäss schaftsqualitätsbeiträge

ÖQV und Anbaubeiträge

Mindestarbeitsaufkommen: 0,25 SAK Mindestarbeitsaufkommen: Anpassung der Faktoren, Erhöhung auf 0,4 SAK im Talgebiet

Mindestanteil betriebseigener Arbeitskräf- Keine Änderung

te: 50 %

Altersgrenze: Ausrichtung von DZ bis zum Keine Änderung

Erreichen des 65. Altersjahrs

Landwirtschaftliche Grundbildung

‐ Ausnahme bei Betrieben unter 0,5 SAK ‐ Ausnahme bei Betrieben unter 0,5 SAK im im Berggebiet, Beiträge für den ökologi- Berggebiet

schen Ausgleich, Beiträge gemäss ÖQV

und Anbaubeiträge

Einkommens- und Vermögensgrenze Beschränkung der Einkommens- und Vermögensgrenze auf die Anpassungsbeiträge

Begrenzung pro Standardarbeitskraft Aufgehoben

Abstufung der Beiträge Aufgehoben

Spezifische Anforderungen für die Aus- Keine Änderung

richtung von DZ im Sömmerungsgebiet

Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung

Mit den Änderungen bei den Eintretens- und Begrenzungskriterien wird der unternehmerische Spielraum für die Bauernbetriebe erhöht und eine Strukturentwicklung ermöglicht.

2.3.2.2 Beitragsberechtigte Flächen

Ausgangslage und Ziele

Die Direktzahlungen sind heute auf die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) beschränkt, da auf diesen die mit den Direktzahlungen geförderten gemeinwirtschaftlichen Leistungen als Koppelprodukte der landwirtschaftlichen Produktion anfallen. Für verschiedene Flächen innerhalb der LN werden heute keine Direktzahlungen ausgerichtet (z.B. gärtnerische Freilandkulturen, Gewächshäuser mit festem Fundament, Flächen mit Ziersträuchern, Baumschulen etc.). Für die Nutzung und Pflege der Sömmerungsflächen wird der Beitrag nach dem Normalbesatz an Raufutter verzehrenden Nutztieren, der sich an einer nachhaltigen Nutzung orientiert, festge-