Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Direktzahlungen (3. Titel LwG)

Heutiges Direktzahlungssystem AP 14-17

Erschlossenes Bauland ist von den DZ Alle Flächen in rechtskräftig ausgeschiedeausgeschlossen, sofern nicht von Ausnah- nen Bauzonen werden von den Direktzahmebestimmung betroffen. lungen ausgeschlossen (keine Ausnahmebestimmungen mehr möglich).

Angestammten Flächen in der ausländi- Angestammten Flächen in der ausländischen schen Wirtschaftszone berechtigen zum Wirtschaftszone berechtigen zum Bezug von Bezug von Flächen-, Bio- und Extenso- Versorgungssicherheitsbeiträgen nach Art. beitrag (75 % der Ansätze). 72 Abs. 1 Bst. a und b und Beitrag für Einzelkulturen nach Art. 54 LwG (100 % der Ansätze).

Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung

Mit den Änderungen werden die beitragsberechtigten Flächen klarer aufgrund ihres Hauptbestimmungszwecks definiert, was die zielgerichtete Förderung erleichtert und Klarheit schafft, welche Mittel in welchen Bereichen eingesetzt werden. Die konsequente Anwendung des Direktzahlungsausschlusses bei eingezonten Flächen soll einen Anreiz zur Auszonung von Flächen geben, die nicht innert der gemäss Raumplanungsgesetz vorgesehenen Frist von 15 Jahren zur Baureife gelangen.

2.3.2.3 Ökologischer Leistungsnachweis

Ausgangslage und Ziele

Der Bezug von Direktzahlungen ist an die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) gebunden. Hauptzielsetzung des ÖLN ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen. Der ÖLN als Voraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen hat zu deutlichen Verbesserungen im Umweltbereich geführt und soll weitergeführt werden. Die bestehenden Ziellücken im Umweltbereich (vgl. Ziff. 1.2.2.2.2) sollen nicht über eine Erhöhung der für alle Betriebe verbindlichen Anforderungen im ÖLN erreicht werden, sondern durch eine Verstärkung der gezielten Anreize beispielsweise durch die Einführung von Ressourceneffizienzbeiträgen. Zusammen mit den vorgeschlagenen instrumentellen Anpassungen bei den Direktzahlungen können so die für den Zeitraum 2014 bis 2017 definierten Etappenziele erreicht werden können (vgl. Ziff. 1.6). Die Umsetzbarkeit hängt von der technischen Machbarkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit ab.

Handlungsbedarf und Konzept

Durch einen konsequenten Vollzug und die Überprüfung bestehender Vollzugsinstrumente (ausgeglichene Düngerbilanz, Bodenschutz) sollen weitere Schritte Richtung Zielerreichung gemacht werden. Evaluationen weiterer Elemente des ÖLN haben gezeigt, dass Vereinfachungen vor allem durch Verbesserungen im Vollzug des ÖLN möglich sind. Dies insbesondere durch Unterstützung mit EDV-Instrumenten. Mit solchen können auch die teilweise lokalen oder regionalen Ziellücken, beispielsweise im Bereich Bodenerosion oder Nährstoffmanagement, zielgerichtet behoben werden.