Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Direktzahlungen (3. Titel LwG)

Heutiges Direktzahlungssystem AP 14-17

Geregelte Fruchtfolge Keine Änderung

Geeigneter Bodenschutz Gezielte Massnahmen auf spezifischen Flächen und Entlastung von unproblematischen Flächen

Gezielte Auswahl und Anwendung der Keine Änderung

Pflanzenschutzmittel

Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung

Mit der Verbesserung und Vereinfachung des Vollzugs bei den Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises, sowie mit der Verknüpfung der eng mit der landwirtschaftlichen Nutzung verbundenen Bewirtschaftung von Objekten nationaler Inventare im Rahmen des NHG können die Ziele im Umweltbereich besser erreicht werden als heute. Zudem werden in Bereichen, wo die Ziele bereits heute erreicht sind, die Betriebe von den entsprechenden Massnahmen entlastet.

2.3.2.4 Kulturlandschaftsbeiträge

Ausgangslage und Ziele

Mit Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Offenhaltung der Kulturlandschaft gefördert. Sie sollen eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen sicherstellen und so den Waldweinwuchs verhindern. Eine offene Kulturlandschaft dient als Basis für die Erbringung der übrigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

Handlungsbedarf und Konzept

Die Kulturlandschaftsbeiträge setzen sich aus drei Teilbeiträgen zusammen:

- Zonenbeitrag Offenhaltung

- Hangbeitrag

- Sömmerungsbeitrag

Die Kulturlandschaftsbeiträge bezwecken die Verhinderung des Waldeinwuchses und nicht die Verhinderung des durch die Siedlungsentwicklung verursachten Flächenverlustes. Um dies zu erreichen müssten die finanziellen Anreize ungleich höher sein. Mit der AP 14-17 sind jedoch verschiedene Instrumente vorgesehen, um dem Kulturlandverlust aufgrund der Ausdehnung des Siedlungsgebiets entgegen zu wirken (vgl. Ziff. 2.3.2.2, Ziff. 2.3.2.12 und Ziff. 2.5.2).

Nachfolgend werden die instrumentellen Änderungen erläutert und auf die entsprechende Gesetzesänderung verwiesen.

Zonenbeitrag Offenhaltung

Gemäss Ziffer 1.2.2.2.3 wird die Zielsetzung der Offenhaltung der Kulturlandschaft durch eine flächendeckende Bewirtschaftung nicht überall erreicht. Insbesondere in den höheren Bergzonen, im Sömmerungsgebiet und auf Grenzertragsflächen kann hinsichtlich Offenhaltung eine Ziellücke ausgemacht werden.