Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Landwirtschaftsgesetz

Heutiges Direktzahlungssystem AP 14-17

Sömmerungsbeitrag Gleich hoher Beitrag für Schafe in Umtriebsweide mit Herdenschutz wie für Schafe mit ständiger Behirtung

Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung

Mit den Änderungen wird gegenüber heute klar zwischen den Zielsetzungen Offenhaltung und Einkommenssicherung unterschieden. Damit können die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie zur Erreichung der Ziele notwendig sind. Rentenbildende Effekte können stark reduziert werden, die Pachtzinsen sinken tendenziell und die Bodenmobilität wird verbessert. Die differenziertere Ausrichtung von Kulturlandschaftsbeiträgen zum Ausgleich von Bewirtschaftungserschwernissen trägt dazu bei, dass der Waldeinwuchs reduziert wird.

2.3.2.5 Versorgungssicherheitsbeiträge

Ausgangslage und Ziele

Sowohl Artikel 104 (Landwirtschaft) als auch Artikel 102 (Landesversorgung) der Bundesverfassung haben die Gewährleistung der Versorgungssicherheit zum Ziel, jedoch mit unterschiedlichem Zeithorizont. Die Landwirtschaftspolitik legt insbesondere mit strukturpolitischen Massnahmen (z.B. Massnahmen im Bereich Produktion und Absatz oder Direktzahlungen) die Rahmenbedingungen für eine mittel- und langfristig sichere Versorgung der Bevölkerung fest, während die Landesversorgung die Überwindung kurzfristiger Mangel- oder Notlagen zum Ziel hat.

Mit Versorgungssicherheitsbeiträgen soll die Produktionskapazität für den Fall von Versorgungsengpässen aufrechterhalten werden. Die Erhaltung der Produktionskapazität (Boden, Know-how, Kapital) wird erreicht, indem die natürlichen Ressourcen möglichst optimal genutzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einerseits heute das Produktionspotenzial teilweise über dem für die Ökosysteme tragbaren Niveau liegt und andererseits der Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung pro produzierte Einheit aufgrund der Verbesserung der Ressourceneffizienz weiter sinken werden. Die Ausrichtung der Produktion soll sich – wie in der Verfassung stipuliert – grundsätzlich an den Marktbedürfnissen orientieren. Ausgehend von einer vielfältigen Bewirtschaftung kann die Produktion in Krisenzeiten in relativ kurzer Zeit und mit tragbarem Aufwand den ernährungsphysiologischen Mindestanforderungen angepasst werden, wenn die entsprechenden Produktions- und Verarbeitungskapazitäten zur Verfügung stehen.

Diese Zielsetzung würde mit den Kulturlandschaftsbeiträgen allein noch nicht erreicht. Mit den Versorgungssicherheitsbeiträgen wird eine landwirtschaftliche Produktion gefördert, die über eine rein extensive Bewirtschaftung hinausgeht. Dazu müssen Mindestanforderungen sowohl für die ackerbauliche Nutzung als auch für die Grünlandnutzung festgelegt werden. Weiter gleichen Versorgungssicherheitsbeiträge produktionsbedingte Erschwernisse und komparative Kostennachteile der ackerbaulichen Produktion aus und tragen zur Erhaltung von spezifischen Kulturen bei (vgl. Ziff. 2.2.3.2). Damit wird auch sichergestellt, dass die nötigen nachgelagerten Verarbeitungsstufen im Inland erhalten bleiben. Neben der offenen Ackerfläche