Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Landwirtschaftsgesetz
tragsniveau, welches sich aus einer standortgerechten Bewirtschaftung gegenüber der Talzone ergibt.
Förderbeitrag Ackerfläche und Dauerkulturen
Auf Ackerflächen ist die Kalorienproduktion höher als auf Grünland. Für die Erhaltung der Versorgungssicherheit ist es deshalb zentral, dass sowohl die vielfältige ackerbauliche Nutzung als auch die Dauerkulturen in etwa im heutigen Umfang erhalten bleiben. Aufgrund der Abnahme der ackerbaulich genutzten Flächen in den letzten Jahren soll die komparative Attraktivität des Ackerbaus erhöht werden. Deshalb wird zusätzlich zum Basisbeitrag ein Beitrag zur Förderung des Ackerbaus und der Dauerkulturen eingeführt, mit dem die ackerbauliche Nutzung gezielt gestärkt werden kann. Mit der Einführung dieses Förderbeitrags verbessert sich die relative Attraktivität des Ackerbaus und der Dauerkulturen gegenüber dem Grünland. Dies gilt speziell für die Futtergetreideproduktion, da parallel zur Einführung dieses Beitrags der Grenzschutz für Brotgetreide um 3 Franken je Dezitonne gesenkt wird.
Beitrag für Einzelkulturen
In Ergänzung zu den Kulturlandschaftsbeiträgen und den Versorgungssicherheitsbeiträgen sollen mit der gezielten Ausrichtung von Beiträgen wichtige Einzelkulturen aufgrund ihres Beitrags zur sicheren Versorgung gefördert werden. Dabei sind die relative Attraktivität aufgrund von Deckungsbeitragsberechnungen und der Schutz an der Grenze zu berücksichtigen. Der Einzelkulturbeitrag nach Art. 54 LwG wird in Ziffer 2.2.3.2 erläutert.
Ö Neuregelung in Art. 72 LwG
Tabelle 29
Beiträge zur sicheren Versorgung der Bevölkerung im Vergleich
Heutiges Direktzahlungssystem AP 14-17
Zusatzbeitrag für offenes Ackerland und
Dauerkulturen Basisbeitrag
RGVE-Beitrag Zonenbeitrag Produktionserschwernis
TEP-Beitrag
Kein spezifischer Beitrag Förderbeitrag Ackerfläche und Dauerkulturen
Anbaubeitrag nach ABBV Beitrag für einzelne Kulturen (neu Art. 54 LwG)
Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung
Mit einem über alle Zonen einheitlichen Basisbeitrag wird sichergestellt, dass eine Produktion in der heutigen Grössenordnung im gegebenen Preisumfeld stattfindet. Da in Normalzeiten primär die Nachfrage des Marktes ausschlaggebend sein soll, wovon wie viel produziert wird, soll die lenkende Wirkung durch Direktzahlungen möglichst gering gehalten werden. Dadurch wird die Orientierung an der Marktnachfrage verbessert.