Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Grundzüge der Vorlage
deshalb den Raum ausserhalb der Siedlungen thematisieren. Dabei werden die Sachpläne des Bundes, inhaltliche Vorgaben für die kantonale Richtplanung, die Zusammenarbeit und Koordination unter Regionen und Kantonen in funktionalen Räumen, der Erhalt des Kulturlandes, die Möglichkeiten und Grenzen für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen, Regelungen für das Bauen im Untergrund und die Koordination von Raumplanung und Umweltschutz behandelt. Die dazu gebildeten Arbeitsgruppen werden ihre Vorschläge bis im Herbst 2011 zuhanden des ARE abliefern. Die Vernehmlassung der zweiten Revisionsetappe wird 2011 oder 2012 stattfinden. Die Botschaft des Bundesrates dazu soll 2012 verabschiedet werden. Die Behandlung im Parlament erfolgt 2013 und mit einer Inkraftsetzung ist frühestens auf 2014 zu rechnen.
1.1.1.2.4 Energie und Klima
Die Klimapolitik der Schweiz stützt sich hauptsächlich auf das CO2-Gesetz16, das seit 1. Mai 2000 in Kraft ist und im Einklang mit dem Kyoto-Protokoll17 die CO2- Emissionen aus fossilen Energien für den Zeitraum 2008-2012 begrenzt. Die Teilziele betragen für Brennstoffe minus 15 Prozent und für Treibstoffe minus 8 Prozent. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben räumt das CO2-Gesetz den freiwilligen Massnahmen Priorität ein. Bei drohender Zielverfehlung ist die Einführung einer subsidiären CO2-Lenkungsabgabe vorgesehen. Berücksichtigt werden unter anderem CO2-wirksame Massnahmen der Energiepolitik, Förderbeiträge, diverse technische Regulierungen, freiwillige Massnahmen der Wirtschaft und ergänzend auch Klimaschutzprojekte im Ausland. Derzeit ist eine Vorlage zur Revision des CO2-Gesetzes mit neuen Reduktionszielen und mit Massnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2012 in der parlamentarischen Beratung. Der Entwurf ist als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» vorgesehen und umfasst neu alle Treibhausgase. Der Bundesrat schlägt darin ein Massnahmenset vor, welches dazu beitragen soll, dass die Emissionen aus den Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr reduziert werden. Für die Landwirtschaft sind in der Botschaft keine verbindlichen emissionsreduzierenden Massnahmen vorgesehen. Hingegen wird auf die Klimastrategie Landwirtschaft verwiesen, welche eine breit abgestützte objektive Grundlage für eine weitere Präzisierung von Anpassungs- und Reduktionsmöglichkeiten sowie deren mögliche Umsetzung im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik schaffen soll. Viele Auswirkungen der Klimaänderung lassen sich selbst bei einer raschen und weitreichenden Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen nicht vollständig verhindern. Es ist deshalb vorgesehen, dass nebst der Reduktion der Treibhausgasemissionen auch die Anpassung an die Folgen der Klimaänderung ein Bestandteil der künftigen Schweizer Klimapolitik sein soll. Verschiedene Sektoren und Politikbereiche sind betroffen und es bestehen zahlreiche Schnittstellen, insbesondere bezüglich der Wassernutzung (Trinkwasser, Energieproduktion, Bewässerung), des Raumbedarfs (Hochwasserschutz, Biodiversität, Produktionsgrundlage) oder zum Monitoring (Früherkennung von Schadorganismen). Auf Bundesebene wird zurzeit eine
16SR 641.71