Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Erläuterungen zum Gesetzestext
Ö Neuer Art. 186a LwG
2.9 Erläuterungen zum Gesetzestext
Art. 2 Abs. 1 Bst. b
Direktzahlungen sind keine Abgeltungen, sondern finanzielle Anreize (Finanzhilfen), mit denen die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen gefördert wird. Deshalb wird der bisher verwendete Begriff “abgelten“ durch den Begriff „fördern“ ersetzt. Da die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach Art. 104 BV auch die ökologischen Leistungen umfassen, wird zudem auf die explizite Erwähnung des Begriffs „ökologische Leistungen“ verzichtet.
Art. 2 Abs. 3 (neu)
Der neue Absatz 3 bringt zum Ausdruck, dass die Massnahmen des Bundes die Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf eine gemeinsame Qualitätsstrategie unterstützen sollen. In diesem Sinne setzt er auch einen Teil der diesbezüglichen von beiden Räten unterstützten Motion Bourgeois158 um.
Art. 11 Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit
Artikel 11 wird vollständig überarbeitet. Die aktuellen Absätze 1 und 2 werden infolge der Revision der Milchprüfungsverordnung (früher «Milchqualitätsverordnung»), die vom Bundesrat verabschiedet wurde, aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2011 liegt die Verantwortung für den Vollzug, die Koordination, die Entwicklung und die Überwachung der Milchprüfung nicht mehr beim Bund, sondern bei der Milchbranche. Die Beratungsbeiträge des Bundes wurden gestrichen. Der milchwirtschaftliche Inspektions- und Beratungsdienst (MIBD) wurde geschlossen. Der Bund legt die Rahmenbedingungen fest und wacht über die Konsumentensicherheit.
Die Unterstützung des Bundes bei der Finanzierung von Qualitätssicherungsdiensten (bisheriger Abs. 3) wird hingegen beibehalten und gehört zur Palette der geplanten Massnahmen in Absatz 2.
Sachüberschrift
Der Artikel ist nicht mehr nur auf Programme zur Sicherung der Produktequalität beschränkt. Er wird den aktuellen Marktentwicklungen angepasst, und der Qualitätsbegriff ausgeweitet, sodass er sich auf die landwirtschaftliche Produktion, die Erarbeitung eines Produktes oder das Management der Herstellungsprozesse – auf Ebene der landwirtschaftlichen Produktion oder in Partnerschaft mit Unternehmen der ersten Verarbeitungsstufe – beziehen kann. Die Unterstützung des Bundes setzt ein mittelfristiges Ziel im Bereich der Qualitätssteigerung bei den Produktionszweigen der Lebensmittelkette im Sinne der nachhaltigen Entwicklung voraus.
158 09.3612 Mo Bourgeois, Qualitätsstrategie in der Schweizer Landwirtschaft, 11. Juni 2009.