Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Erläuterungen zum Gesetzestext

Abs. 1, Bst. b

Der Förderbeitrag für Ackerflächen und die Dauerkulturen wird zusätzlich zum Basisbeitrag ausgerichtet. Er richtet sich an den komparativen Kostennachteilen des Ackerbaus aus und ermöglicht es, den für die Versorgung wichtigen Anbau von Getreide und Kartoffeln sicherzustellen.

Abs. 2

Für die Grünfläche sollen Versorgungssicherheitsbeiträge nur ausgerichtet werden, wenn ein gewisser Mindesttierbesatz erreicht wird. Dieser soll auf der Hälfte der heutigen Förderlimite festgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass nicht nur Gras produziert, sondern auch Raufutter verzehrende Nutztiere gehalten werden. Ohne entsprechende Tierhaltung kann Grünfläche nicht für die menschliche Ernährung genutzt werden.

Abs. 3

Der Bundesrat behält die Kompetenz, Versorgungssicherheitsbeiträge auch für Flächen in der ausländischen Grenzzone auszurichten, welche traditionellerweise von schweizerischen Betrieben bewirtschaftet werden (bisher Art. 70 Abs. 6 Bst. b). Dabei steht wie bisher der Aspekt der Versorgungssicherheit im Vordergrund, weshalb diese Möglichkeit auf die entsprechenden Beiträge beschränkt wird.

Art. 73 Biodiversitätsbeiträge

Abs. 1

Biodiversitätsbeiträge werden für die Förderung der natürlichen Artenvielfalt und der Vielfalt von Lebensräumen ausgerichtet, dies insbesondere im Hinblick auf die Förderung und Erhaltung von Ziel- und Leitarten. Neu wird an Stelle des Begriffs „ökologischer Ausgleich“ der Begriff „Biodiversitätsförderfläche“ verwendet.

Abs. 1, Bst. a

Der Beitrag für unterschiedliche Arten von Biodiversitätsförderflächen (heute ÖA-Typen) wird abgestuft nach Qualitätsniveau und Zone ausgerichtet. Die heutige Unterscheidung der Grundanforderungen nach DZV und der zusätzlichen Anforderungen nach ÖQV werden in diesem Buchstaben vereint.

Abs. 1, Bst. b

Die Art, Lage, Grösse, Qualität oder Kombination von Biodiversitätsförderflächen, im Hinblick auf Lebensraumansprüche von Ziel- und Leitarten wird mit einem Beitrag abgestuft nach Zonen unterstützt.