Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Erläuterungen zum Gesetzestext
5. Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966178
Art. 37 Beiträge zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Die Rechtsgrundlage für Beiträge zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte soll mit einer von BSE losgelösten Formulierung unterschiedlichen tierseuchenrechtlichen Situationen genügen. Die Auszahlung soll weiterhin nur in ausserordentlichen Situationen, welche Anordnungen zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten zur Folge haben, erfolgen, jedoch ohne explizit BSE zu nennen. Die Beibehaltung der Rechtsgrundlage für Entsorgungsbeiträge ist ferner zentral für eine wirkungsvolle Tierverkehrskontrolle. Art. 62 Abs. 6 muss nicht mehr in Art. 37 überführt werden, weil der Massnahmenplan der drei Bundesämter am 1. Juni 2004 veröffentlicht wurde.
Art. 62
Infolge der Überführung der relevanten Bestimmungen in Art. 37 TSG kann dieser Artikel aufgehoben werden.
6. Jagdgesetz vom 20. Juni 1986179
Art. 12 Abs. 5
Nachdem ab 1995 die ersten Wölfe in der Schweiz aufgetaucht sind, hat sich die Zahl der Individuen laufend erhöht. Zurzeit leben rund 15-20 Tiere in der Schweiz. Nebst dem numerischen Anstieg der Tiere ist auch deren Verbreitungsgebiet stetig gewachsen.
Um in einer Pilotphase Konflikte zwischen den Raubtieren und der Nutztierhaltung zu vermeiden wurde vom BAFU gestützt auf Artikel 10 Absatz 4 der Jagdverordnung180 ein Präventionsprojekt gestartet. Mit rund 800 000 Franken pro Jahr werden die Beratung und die Unterstützung zur Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen finanziert.
Für permanente, über eine Pilotphase hinausgehende präventive Herdenschutzmassnahmen sind die bestehende Gesetzgebung und das aktuelle Budget allerdings unzureichend. Der Bundesrat hat deshalb in seiner Antwort auf die Motion Schmidt181 das Bundesamt für Umwelt beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft Lösungswege zur längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtliche Absicherung zu erarbeiten.
Der erarbeitete Lösungsweg sieht vor, dass in der Jagdgesetzgebung eine Grundlage für den Herdenschutz geschaffen wird. Ein solcher Herdenschutz umfasst grundsätzlich die gleichen Elemente wie das heutige Präventionsprojekt, jedoch ohne die
178 SR 916.40
179 SR 922.0
180 SR 922.01
181 09.3814 Mo Schmidt, Planung der Alpbewirtschaftung, 23. September 2009.