Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Rahmenbedingungen zur Festlegung der Zahlungsrahmen
von rund 100 bzw. 200 Millionen erwartet. Die Zahlen sind noch mit einiger Unsicherheit behaftet. Trotzdem lassen sie den Schluss zu, dass eine integrale Umsetzung des vom Bundesrat mit Botschaft vom 1. September 2010192 vorgesehenen Konsolidierungsprogramms 2012-13 (KOP) zur Einhaltung der Schuldenbremse insbesondere im Jahr 2012 nicht nötig sein wird. Aus Sicht des Bundesrates kann deshalb auf das Massnahmenpaket IV «Aufgabenüberprüfung» verzichtet werden. Das Parlament ist deshalb nicht auf das KOP eingetreten. Die längerfristigen Reformen, welche der Bundesrat in seinem Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung vom 14. April 2010 skizziert hat, werden weitergeführt. Die übrigen Massnahmen des KOP beurteilt der Bundesrat hingegen nach wie vor als nötig und sinnvoll, um den finanzpolitischen Spielraum zu erhalten. Dieser wird nötig sein, um insbesondere für die anstehenden Herausforderungen Mittel des Bundes bereitzustellen (z. B. Verkehrsinfrastruktur und Bildung). Der Bundesrat hält deshalb insbesondere an den Konsolidierungspaketen fest, welche er in eigener Regie umsetzen kann: Kompensation Stabilisierungsmassnahmen (I), Teuerungskorrektur (II), Querschnittskürzungen im Eigenbereich der Verwaltung (III), Korrektur Passivzinsen (V) und einnahmenseitige Massnahmen (VI).
Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder in jedem der beiden Räte. Der vorliegende Bundesbeschluss untersteht deshalb der Ausgabenbremse.
Schuldenbremse
Die Schuldenbremse nach Artikel 126 BV verlangt im Wesentlichen, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält. Bundesrat und Parlament sind folglich verpflichtet, einen jährlichen Voranschlag zu beschliessen, der diesen verfassungsmässigen Vorgaben entspricht.
3.3.2 Berücksichtigung der Wirtschaftslage
Im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Einkommenspolitik ist nach Artikel 5 Absatz 3 LwG auf die anderen Wirtschaftszweige, auf die ökonomische Situation der nicht in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung sowie auf die Lage der Bundesfinanzen Rücksicht zu nehmen.
In Ziffer 1.3 ist die mittelfristige Entwicklung der Rahmenbedingungen skizziert. Kurzfristig erwartet die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes für das Jahr 2011 ein BIP-Wachstum zwischen 1 und 2 Prozent, einen langsamen kontinuierlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit und eine weiterhin geringe Teuerung im Bereich von einem Prozent. Der anhaltend starke Schweizer Franken wirkt sich negativ auf die Konkurrenzfähigkeit auf den ausländischen Märkten aus. Dies gilt
192 BBl 2010 7059