Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2014-2017
auch für die Nahrungsmittelindustrie, insbesondere für die exportorientierten Unternehmen. Deshalb ist die Land- und Ernährungswirtschaft gezwungen, ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern, damit sie sich auf den Märkten im In- und Ausland behaupten kann.
3.4 Mittelbedarf für die Zeitspanne 2014-2017
Auch in der nächsten Vierjahresperiode sollen für die Finanzierung der agrarpolitischen Massnahmen drei Zahlungsrahmen massgebend sein. Dabei ist die Entwicklung der Finanzmittel in den drei Massnahmenbereichen auf die Strategie und die Massnahmen der AP 14-17 auszurichten.
In Abstimmung mit der Botschaft zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2012-2013 vom 30. Juni 2010193, der Botschaft zum Konsolidierungsprogramm vom 1. September 2010194 sowie der im Rahmen der Aufgabenüberprüfung festgelegten Zielwachstumsrate im Bereich Landwirtschaft und Ernährung von 0,1 % pro Jahr hat der Bundesrat am 17. September 2010 ursprünglich beschlossen, die Mittel für die drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen in den Jahren 2014-2017 auf 13 494 Millionen Franken festzulegen.
In der Zwischenzeit haben sich die Prognosen für die Entwicklung des Bundeshaushalts insbesondere im Jahr 2012 deutlich verbessert und der Bundesrat hat deshalb dem Parlament beantragt, auf das Massnahmenpaket IV des KOP zu verzichten (vgl. Ziff. 3.3.1). Aufgrund dieser neuen Ausgangslage sieht der Bundesrat vor, das Total der drei Zahlungsrahmen 2014-2017 gegenüber dem ursprünglichen Beschluss vom 17. September 2010 um insgesamt 176 Millionen Franken zu erhöhen (+ 44 Mio. pro Jahr). Damit ergibt sich für die drei Zahlungsrahmen in den Jahren 2014 bis 2017 eine Gesamtsumme von 13 670 Millionen Franken (Tabelle 38). Damit wird im Aufgabenbereich Landwirtschaft ab 2014 das Massnahmenpaket IV des KOP rückgängig gemacht. Hingegen wird die Teuerungskorrektur wie auch in den anderen Aufgabengebieten des Bundes vollständig umgesetzt. Dies führt dazu, dass die jährlichen Ausgaben im Vergleich zu den Zahlungsrahmen 2012-2013 leicht tiefer zu liegen kommen. Der Nationalrat (Erstrat) hat die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2012-2013 um 65 Millionen pro Jahr auf das Niveau des Voranschlags 2010 erhöht. Der Ständerat ist dieser Erhöhung mit einer leichten Abweichung gefolgt, was zur Folge hat, dass die Teuerungskorrektur des KOP (Massnahmenpaket II) in den Jahren 2012-2013 nicht vollständig vorgenommen wird.
193 BBl 2010 5097
194 BBl 2010 7059