Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Ausgestaltung der Zahlungsrahmen
3.5.1 Zahlungsrahmen für die Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen
Der Zahlungsrahmen für die Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen umfasst die Finanzierung von fünf Massnahmenpaketen (Tabelle 40).
Tabelle 40 Zahlungsrahmen für die Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen (in Mio. CHF) B 2011 2014 2015 2016 2017 Total Soziale Begleitmassnahmen 3 3 3 3 312
Beiträge für Strukturverbesserungen 83 89 89 89 89356
Investitionskredite 13 47 47 47 47188
Pflanzen- und Tierzucht 38 38 38 38 38153
Beratungswesen 12 12 12 12 1249
Total 149 189 189 190 190758
Soziale Begleitmassnahmen
Zu den sozialen Begleitmassnahmen zählen die Betriebshilfe und die Umschulungsbeihilfen. Sie flankieren den Strukturwandel in der Landwirtschaft im Sinne von Bereitschaftsinstrumenten. Die Betriebshilfe in der Form zinsloser, rückzahlbarer Darlehen wird für bäuerliche Betriebe eingesetzt, um eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben, bestehende verzinsliche Schulden abzulösen (Umschuldung) oder die frühzeitige Betriebsaufgabe zu erleichtern. Die für diese Massnahmen zur Verfügung stehenden Mittel wurden in den vergangenen Jahren mehrheitlich nicht ausgeschöpft. Dies lag am sehr tiefen Zinsniveau und an den mit der Neuordnung des Finanzausgleichs (NFA) geänderten Finanzierungsmodalitäten der Kantone (Verbundaufgabe). Ausgehend von der Annahme, dass die agrarpolitischen Rahmenbedingungen und die Agrarmärkte relativ stabil bleiben, wurden diese Mittel gegenüber dem Voranschlag 2010 auf einen Viertel gekürzt und sollen bis 2017 auf diesem Niveau bleiben.
Beiträge für Strukturverbesserungen
Mit Beiträgen für Strukturverbesserungen werden die von der Landwirtschaft benötigten Basisinfrastrukturen195 unterstützt. Diese Massnahmen haben zum Ziel, die Produktionskosten zu senken und die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse zu verbessern, wobei den ökologischen, tierschützerischen und raumplanerischen Anliegen Rechnung getragen wird. Sie tragen ausserdem zur Stärkung des ländlichen Raums bei und leisten einen Beitrag zur dezentralen Besiedlung. Von diesen Beiträgen werden mehr als 70 Prozent für Landumlegungen, Erschliessungsanlagen, Wasserversorgungen und auch für die periodische Wiederinstandstellung von Erschliessungen verwendet. Weiter werden im Hügel- und Berggebiet der Neu- und Umbau von Ökonomiegebäuden für Raufutter verzehrende Tiere und im Berggebiet gemeinschaftliche Bauten sowie Bauten gewerblicher Kleinbetriebe zur Aufbereitung, Lagerung und Vermarktung regionaler Produkte unterstützt. Angesichts der
195 Erschliessungen mit Güterwegen, Wasser, Elektrizität, Seilbahnen, etc.