Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2014-2017

Entwicklungen in ländlichen Gebieten kommt dem angepassten Ausbau und dem Erhalt der Basisinfrastrukturen für die Landwirtschaft eine hohe Bedeutung zu. Eine zunehmende Nachfrage besteht nach der Unterstützung von Projekten zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten nach Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe c LwG. Diese branchenübergreifenden Projekte erhöhen die Wertschöpfung in der Landwirtschaft und stärken die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und landwirtschaftsnahen Sektoren, namentlich lokale Kleingewerbe, Tourismus und Forstwirtschaft. Der mit der teilweisen Rückgängigmachung der Massnahmen aus dem KOP gewonnene finanzielle Spielraum im Zahlungsrahmen soll gezielt genutzt werden. Anstatt einer Wiederaufstockung bei den sozialen Begleitmassnahmen werden die zusätzlichen Mittel zu den Beiträgen für Strukturverbesserungen umgelagert, um den hier ausgewiesenen Bedarf decken zu können.

Investitionskredite

Investitionskredite sind zinslose Darlehen, die vorwiegend für einzelbetriebliche Massnahmen eingesetzt werden. Sie bezwecken hauptsächlich die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen und der Bewirtschaftungsgrundlagen, unter Berücksichtigung der Anliegen des Tierwohls und des Gewässerschutzes. Ergänzend können auch bauliche Massnahmen zur Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftsnahen Bereich mitfinanziert werden. Gemeinschaftliche Bauten, Einrichtungen und Maschinen, welche Produzenten oder Produzentinnen in gemeinsamer Selbsthilfe erstellen bzw. beschaffen, werden ebenfalls mit Investitionskrediten unterstützt; sie sichern bzw. verbessern das Wertschöpfungspotenzial im ländlichen Raum. Finanziert werden auch Anlagen, um erneuerbare Energie aus Biomasse zu gewinnen. Die Baukredite mit kurzfristiger Rückzahlungsdauer spielen eine wichtige Rolle, da sie bei grösseren Projekten die Finanzierungslücke bis zum Erhalt der öffentlichen Beiträge zu überbrücken helfen. Neu sollen diese auch im Talgebiet gewährt werden können. Die Umsetzung der AP 14-17 wird weitere strukturelle Anpassungen erfordern. Aufgrund dieses Umstandes und der bisherigen Erfahrungen ist damit zu rechnen, dass die beantragten Investitionskredite die zur Verfügung stehenden Mittel weiterhin übersteigen werden. Deshalb sollen die Mittel bis 2017 auf dem Niveau des vorangehenden Zahlungsrahmens beibehalten werden.

Die Investitionskredite werden über einen «Fonds de Roulement» verwaltet. Dieser enthält rund 2,35 Milliarden Franken. Die Rückzahlungen ermöglichen den Kantonen die jährliche Gewährung von neuen Darlehen in der Höhe von zirka 230 Millionen Franken. Um die Kontinuität in den übrigen Rubriken des Agrarbudgets zu gewährleisten und die Sparvorgaben einhalten zu können, wurden angesichts einer gewissen Elastizität des Fonds de Roulement die Mittel für Investitionskredite einmalig im Jahr 2011 von über 48 Millionen Franken (Durchschnitt 2008-10) auf 13 Millionen Franken gekürzt, was zu Liquiditätsengpässen bei der Auszahlung führt und damit zu Wartelisten bei der Gesuchsbehandlung. In den Jahren 2012 und 2013 soll ein Ausgleich zur starken Kürzung im Jahre 2011 geschaffen werden. Deshalb soll die in diesen Jahren mit der Sistierung des KOP zur Verfügung stehenden Mittel aus den Sozialmassnahmen zu den Investitionskrediten und den Beiträgen für Strukturverbesserungen umgelagert werden.