Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2014-2017
Qualitäts- und Absatzförderung
Bei zunehmender Liberalisierung wird es für die schweizerische Landwirtschaft wichtiger, dass sie aus dem Verkauf ihrer Produkte einen möglichst hohen Erlös auf den Märkten erzielen kann. Der Bund unterstützt daher die Absatzförderung und übernimmt einen Teil der anrechenbaren Ausgaben. Die staatlich unterstützten Massnahmen betreffen die Marketingkommunikation und teilweise die Marktforschung im In- und Ausland, nicht aber preisliche Massnahmen oder Distributionskosten. Auf Grund der strategischen Bedeutung der Massnahme sollen die Mittel für die bisherigen Massnahmen im Bereich der Absatzförderung nach Artikel 12 LwG gehalten und für gezielte Marktabklärungen und Markterschliessungsmassnahmen im Ausland aufgestockt werden.
Die Ausrichtung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf eine Qualitätsstrategie und die Stärkung der diesbezüglichen Instrumente (Artikel 11 LwG) soll im Zahlungsrahmen für Produktion und Absatz mit zusätzlichen Mitteln unterstützt werden. Damit sollen auf Antrag einzelner Branchen entsprechende Qualitätssicherungskosten vom Bund mitfinanziert und diese Beiträge an die Produzenten ausgerichtet werden können.
Die bestehende Rubrik Absatzförderung (708.3600.200) soll deshalb ergänzt werden. Unter der neuen Rubrikenbezeichnung „Qualitäts- und Absatzförderung“ sollen ab dem Jahr 2014 neu 59 und ab dem Jahr 2015 neu 64 Millionen Franken eingestellt werden, was einer Aufstockung ab 2015 um rund 7 Millionen Franken (3 Mio. für die Markterschliessung im Ausland und 4 Mio. für die Qualitätssicherung) entspricht. Demgegenüber werden die Mittel für den Pflanzenbau (Einzelkulturbeiträge) um diesen Betrag reduziert.
Milchwirtschaft
Zur Stützung des Milchmarktes werden zwei Instrumente eingesetzt: Die Zulage für verkäste Milch bezweckt den unterschiedlichen Grenzschutz zwischen dem liberalisierten Käsemarkt, der "gelben" Linie, und den anderen Milchprodukten, der "weissen" Linie, weitgehend auszugleichen. Die Zulage für Fütterung ohne Silage dient zur Unterstützung der Produktion von qualitativ erstklassigen Rohmilchkäsen, welche im Rahmen der Qualitätsstrategie grosse Bedeutung haben. Für diese zwei Instrumente sollen jährlich 263 Millionen Franken aufgewendet werden. Weiterhin wird eine private Organisation mittels Leistungsvereinbarung beauftragt, die Milchdaten zu erfassen und die Ausrichtung der Zulagen vorzubereiten. Für die Vergütung dieser Aufgaben sind 3 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen. Gegenüber dem Budget 2011 sinken die jährlichen Mittel in den Jahren 2012 und 2013 voraussichtlich auf gut 270 Millionen Franken. Ab 2014 sind 266 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen.
Viehwirtschaft
Im Bereich der Viehwirtschaft soll weiterhin eine private Organisation mittels Leistungsvereinbarung Vollzugsaufgaben des LwG wahrnehmen. Für die Vergütung dieser Aufgaben sind rund 6 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen. Es handelt sich um die "Überwachung öffentlicher Märkte" und die "Neutrale Qualitätseinstufung".