Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Ausgestaltung der Zahlungsrahmen
Weitere rund 7 Millionen sollen als Inlandbeihilfen für Schlachtvieh, Fleisch und Eier sowie als Verwertungsbeiträge für Schafwolle eingesetzt werden.
Ackerbau
Mit der Ausrichtung eines Beitrags für Einzelkulturen soll der Anbau von Ackerkulturen gefördert werden, die unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit als bedeutsam eingestuft werden. Die beabsichtigte Förderung des Futtergetreideanbaus kann über den Förderbeitrag für Ackerflächen und Dauerkulturen erreicht werden. Um die wirtschaftliche Parität mit den übrigen Kulturen zu erhalten, soll der spezifische Beitrag für Einzelkulturen entsprechend reduziert werden. Die Reduktion des Einzelkulturbeitrags für Zuckerrüben soll in zwei Schritten in den Jahren 2014 und 2015 erfolgen. Dadurch werden im Bereich Ackerbau im Jahr 2014 vier Millionen und ab 2015 sieben Millionen Franken weniger benötigt. Um diesen Betrag soll die Absatz- und Qualitätsförderung verstärkt werden.
Obst- und Weinbau
Im Bereich Obstbau und Weinbau sind keine Änderungen vorgesehen. Folglich wird der Mittelbedarf auf dem Niveau des Finanzplans 2013 fortgesetzt.
3.5.3 Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen
Mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems werden die Bundesmittel auf die neuen Massnahmen aufgeteilt (vgl. Tabelle 45). Ein Vergleich mit den bisherigen Rubriken ist nur bedingt möglich. Künftig gibt es fünf Beitragsarten zur Förderung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, Ressourceneffizienzbeiträge zur Unterstützung der nachhaltigen Ressourcennutzung und Anpassungsbeiträge zur Sicherstellung einer sozialverträglichen Entwicklung. Auch der Zahlungsrahmen Direktzahlungen bleibt über die 4 Jahre nominal konstant.
Da die Änderungen im Bereich der Direktzahlungen gegenüber den bisherigen Zahlungsrahmen am grössten sind, wird nachfolgend ausführlicher dargestellt, wie die Mittel ausgehend von den heutigen Direktzahlungsinstrumenten auf die neuen Beitragskategorien aufgeteilt werden (Tabelle 42).
Es wurde in drei Schritten vorgegangen:
1. Zuordnung der heutigen Instrumente zu den einzelnen Zielen gemäss ihrer Wirkung;
2. Analyse der bisherigen Entwicklungen bei der Zielerreichung und Identifikation von Ziellücken;
3. Analyse der Wirkung der instrumentellen Anpassungen auf die Ziele.
Eine detaillierte Beschreibung der Zielerreichung und der Ziellücken erfolgte bereits in Ziffer 1.2.2.2. An dieser Stelle wird daher nur noch auf die Punkte 1 und 3 eingegangen.