Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Ausgestaltung der Zahlungsrahmen

Pflanzen- und Tierzucht

Unter dem Titel Pflanzen- und Tierzucht fördert der Bund Tierzuchtmassnahmen und die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans "Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft", jedoch keine Pflanzenzucht. Die Förderung der Tierzucht mit rund 34 Millionen Franken verbessert die Produktionsgrundlagen. Sie ermöglicht eine eigenständige, hochwertige und den natürlichen Verhältnissen des Landes angepasste Zucht von Nutztieren. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans sollen die Schweizer Landsorten inventarisiert, erhalten, beschrieben und für die nachhaltige Nutzung bereitgestellt werden. Rund 4 Millionen Franken sollen vorwiegend für die Sicherung bestehender Sammlungen, jedoch nicht für den Aufbau von bisher nicht vorhandenen Sammlungen und die Unterstützung von Initiativen zur Nutzung alter Sorten aufgewendet werden.

Beratungswesen

Die landwirtschaftliche Beratung hat zum Ziel, die in der Landwirtschaft tätigen Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit zu begleiten und in ihrer berufsorientierten Weiterbildung zu unterstützen. Der Bund fördert das Beratungswesen durch Finanzhilfen an die Beratungszentrale AGRIDEA, an überregional tätige, in Spezialbereichen arbeitende Beratungsdienste (z.B. Bienen, Geflügel, Alpwirtschaft) und an die Vorabklärung von gemeinschaftlichen Projektinitiativen. Die Beratung ist Teil des Landwirtschaftlichen Wissens- und Innovationssystems, ist ein Bindeglied zwischen Forschung und Praxis und verbindet wissenschaftliche Erkenntnis mit praktischem Erfahrungswissen.

3.5.2 Zahlungsrahmen für Produktion und Absatz

Mit der AP 2011 sinkt die Marktstützung von 548 Millionen Franken im Jahr 2007 auf 442 Millionen im Jahr 2011. Im Gegenzug wurden die Direktzahlungen erhöht. Im Vergleich mit dem Zahlungsrahmen 2012-2013, mit dem im 2012 und im 2013 je 422 Millionen Franken vorgesehen sind, liegen die jährlichen Beträge für Produktion und Absatz um 10 Millionen (-2 %) tiefer. Sie betragen 412 Millionen Franken pro Jahr. Vorgesehen ist eine interne Verschiebung vom Pflanzenbau zur Qualitäts- und Absatzförderung.

Tabelle 41

Zahlungsrahmen für Produktion und Absatz

(in Mio. CHF) B 2011 2014 2015 2016 2017 Total Qualitäts- und Absatzförderung 55 59 64 64 64 Milchwirtschaft 296 266 266 266 266 1 064 Viehwirtschaft 13 13 13 13 13 Pflanzenbau 77 74 70 70 70 Total 442 412 412 412 412