Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2014-2017
Zuordnung der heutigen Instrumente zu den einzelnen Zielen gemäss ihrer Wirkung
Mit den aktuellen Direktzahlungsinstrumenten werden die Verfassungsziele (Versorgungssicherheit, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Pflege der Kulturlandschaft, dezentrale Besiedlung, Tierwohl und Einkommenssicherung) bereits heute unterstützt. Als Ausgangslage für die Mittelverteilung werden die heutigen Instrumente gemäss ihren Hauptwirkungen den verschiedenen Zielen zugeordnet.
Die Versorgungssicherheit wird heute hauptsächlich über zwei Instrumente gefördert: Auf dem Grünland mit den Beiträgen für die Haltung von Raufutterverzehrern und auf der offenen Ackerfläche mit dem Zusatzbeitrag für offene Ackerflächen und Dauerkulturen.
Der Hangbeitrag bezweckt die Offenhaltung der Kulturlandschaft. Deshalb wird er den Kulturlandschaftsbeiträgen zugeordnet. Die Hauptwirkung des Sömmerungsbeitrags besteht darin, die alpwirtschaftlichen Flächen mit einer nachhaltigen Nutzung offen zu halten. Der allgemeine Flächenbeitrag wirkt in mehreren Zielbereichen. Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen, dass er kaum einen Einfluss auf die Produktion ausübt. In den höheren Bergzonen unterstützt er die Offenhaltung. Den wichtigsten Beitrag leistet er jedoch im Bereich der Einkommenssicherung196. Im Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems hat der Bundesrat festgehalten, dass nach Umsetzung der AP 2011 rund 900 Millionen Franken der Direktzahlungen nicht der Leistungserbringung, sondern ausschliesslich der Einkommenssicherung dienen. Zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung der Landschaftsqualität besteht im heutigen Direktzahlungssystem kein spezifisches Instrument.
Die zu Gunsten des Berggebiets differenzierten Massnahmen, wie beispielsweise der TEP- und der Hangbeitrag, fördern zusammen mit den weiteren Direktzahlungen indirekt auch die dezentrale Besiedlung.
Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen wird mit der Einhaltung des ÖLN als Voraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen weiter durch drei Massnahmenkategorien unterstützt:
1. Beiträge für den ökologischen Ausgleich nach der DZV und Beiträge nach der ÖQV, die ihre Hauptwirkung im Bereich der Biodiversität haben;
2. Ressourcenprogramme nach Art. 77a und 77b LwG sowie Beiträge nach Art. 62a GschG, die die effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen fördern und dem Gewässerschutz dienen;
3. Beiträge für den biologischen Landbau und den extensiven Anbau von Getreide und Raps, die besonders naturnahe und umweltfreundliche Produktionsformen gemäss Art. 104 Abs. 3 Bst. b BV fördern.
Das Tierwohl wird im heutigen Direktzahlungssystem über die BTS- und RAUS-Beiträge unterstützt.
Damit ergibt sich ausgehend von den Finanzplanzahlen für 2014 eine Zuteilung der Mittel zu den Zielen gemäss Tabelle 42.
196 z.B. Mann S. und Mack G. (2004): Wirkungsanalyse der Allgemeinen Direktzahlungen, FAT-Schriftenreihe Nr. 64. Agroscope FAT, Tänikon.