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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 22 _____________________________________________________________________________________
zentration von kritischen Infrastrukturen, anderseits wegen ihrer Mittel zur Ereignisbewältigung. Darüber hinaus sind auch Dritte einzubeziehen, deren Leistungen für das Funktionieren der Zivilgesellschaft und des Staates wichtig sind.
4312 Verantwortlichkeiten und Kompetenzen im Sicherheitsverbund Schweiz
Neben den Fähigkeiten und Mitteln sind für die Wirksamkeit des Sicherheitsverbundes die klare Zuordnung von Aufgaben und die Regelung der Einsatz- und Führungsverantwortung im Ereignisfall entscheidend.
Der Sicherheitsverbund Schweiz stellt die verfassungsrechtliche Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen nicht in Frage. Damit Bund und Kantone zur Verhütung und Bewältigung sicherheitspolitischer Bedrohungen und Gefahren gemeinsame Strategien und Lösungen entwickeln und die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegenden Massnahmen definieren und umsetzen können, soll die Koordination zwischen dem Bund und den Kantonen sowie den Kantonen untereinander verbessert werden. Dafür braucht es auf nationaler Ebene einen Konsultations- und Koordinationsmechanismus, der es Bund und Kantonen erleichtert, Entscheide und Massnahmen auf der politisch-strategischen und auf der operativen Stufe horizontal und vertikal aufeinander abzustimmen.
Der Sicherheitsverbund Schweiz kommt vor, in und nach sicherheitspolitisch relevanten Ereignissen zum Tragen. Er schafft keine zusätzlichen Hierarchiestufen, und die Verantwortlichkeiten werden dort belassen, wo sie nach geltendem Recht angesiedelt sind. Die Konzeption des Sicherheitsverbunds geht von der Annahme aus, dass das Regierungssystem, der föderale Staatsaufbau und das politische Selbstverständnis auch in Konfliktsituationen und Notlagen nicht grundlegend verändert werden. Der Bund reisst auch in der Krise nicht alle Verantwortungen und Zuständigkeiten an sich, sondern arbeitet weiterhin mit den vielfältigen Trägern hoheitlicher Funktionen arbeitsteilig und kooperativ zusammen. Dies gilt insbesondere für das Verhältnis Bund – Kantone und den ihnen nachgeordneten Körperschaften.
4313 Ausbildung im Sicherheitsverbund Schweiz
Rückblickend stellt der Bundesrat in Übereinstimmung mit den zuständigen kantonalen Regierungskonferenzen fest, dass der im SIPOL B 2000 postulierte Verbundgedanke im Innern noch nicht genügend umgesetzt und insbesondere der Ausbildung zu wenig Beachtung geschenkt wurde.
Die Umsetzung des Sicherheitsverbunds Schweiz soll durch gemeinsame Ausbildung unterstützt werden. Das sicherheitspolitische Krisenmanagement und die Zusammenarbeit aller Partner sind auf allen Ebenen des Verbundes zu schulen. Die Kenntnisse der jeweiligen Führungsprozesse und -standards sowie eine einheitliche Terminologie sollen die Zusammenarbeit im Ereignisfall erleichtern. Es sind regelmässig Übungen mit sicherheitspolitisch relevanten Themen durchzuführen.