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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 21 _____________________________________________________________________________________
4311 Partner im Sicherheitsverbund Schweiz
Hauptpartner im Sicherheitsverbund Schweiz sind der Bund und die Kantone mit ihren Mitteln. Sie tragen die politische Einsatzverantwortung und verfügen über die für ihren Aufgabenbereich nötigen Mittel, Führungsorgane und Führungsinfrastrukturen. Weitere Partner sind die Gemeinden, insbesondere die grossen Städte. Dazu kommen private Dienstleistungserbringer13 und Behörden des benachbarten Auslandes, basierend auf bilateralen Staatsverträgen.
Die Kantone sind zusammen mit den Gemeinden primär für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Alltag, dann aber auch für die Bewältigung von Gewaltakten, Katastrophen und anderen Notlagen zuständig. Sie sind in der Regel als erste gefordert, sei dies im Rahmen der Selbst- und Nachbarhilfe oder der Konkordate. Sie werden bei Bedarf durch den Bund unterstützt.14 Bei Ereignissen, die das alltägliche Mass übersteigen, sind die Kantone je nach Art und Dauer des Ereignisses auf Mittel des Bundes, insbesondere der Armee, oder Dritter angewiesen. Mittel des Bundes kommen (ebenso wie Unterstützung aus dem Ausland) auf Begehren der Kantone und nach dem Subsidiaritätsprinzip zum Einsatz.15 Die Kantone tragen die Einsatzverantwortung. Die Führungsverantwortung wird situativ durch die beteiligten Partner festgelegt. Bei der Bewältigung grenzüberschreitender Bedrohungen und Gefahren arbeiten die Grenzkantone, gestützt auf ihre verfassungsrechtlichen Kompetenzen, mit ihren ausländischen Nachbarn regional zusammen.
Der Bund ist für die Abhaltung und Abwehr militärischer Bedrohungen sowie die Wahrung der Interessen der Schweiz gegenüber dem Ausland und Beiträge zum internationalen Krisenmanagement zuständig. Im Innern hat er folgende Aufgaben: Schutz der Landes- und Zollgrenzen, Staatsschutz auf gesamtstaatlicher Ebene (Wahrung der inneren Sicherheit), Schutz der Behörden, Einrichtungen und Institutionen des Bundes sowie völkerrechtliche Schutzpflichten. Er ist auch für die Ergreifung von Massnahmen bei Ereignissen von gesamtstaatlichem Ausmass zuständig wie erhöhte Radioaktivität, Epidemien (Mensch und Tier), Talsperrenbrüchen und Satellitenabstürzen. Für weitere Fälle (z.B. Angriffe via und auf die Informatik- und Kommunikationsinfrastruktur, Stromausfall), die nationale oder gar internationale Auswirkungen haben können, werden die Zuständigkeiten und die Koordination im Ereignisfall geregelt.
Es ist Aufgabe des Bundes und der Kantone, gemeinsame Strategien und Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Einzubeziehen sind dabei auch die grossen Städte16 mit ihren Agglomerationen, einerseits wegen der hohen Bevölkerungsdichte und der Kon-
13 Private Leistungserbringer, die Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und beim Betrieb kritischer Infrastruktur (z.B. Informations- und Kommunikationstechnologie, Energieversorgung) übernehmen, werfen Fragen auf, insbesondere dann, wenn es darum geht, öffentliche gegen private und kommerzielle Interessen abzuwägen.
14 z.B. von den Bundesämtern für Gesundheit, Polizei, Bevölkerungsschutz, Veterinärwesen oder Umwelt, dem Nachrichtendienst des Bundes dem Koordinierten Sanitätsdienst oder auch der Vollzugsstelle für den Zivildienst.
15 Subsidiarität bedeutet, dass Aufgaben auf der tiefstmöglichen staatlichen Ebene wahrgenommen werden und die übergeordnete Ebene nur unterstützt oder eingreift, wenn die untere Ebene ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht allein nicht zu bewältigen vermag.
16 Die Stadt Zürich verfügt beispielsweise über eines der grössten Polizeikorps und mit "Schutz und Rettung" die grösste kommunale Rettungsorganisation (Feuerwehr, Rettungsdienst und Zivilschutz) der Schweiz.