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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 33 _____________________________________________________________________________________
5212 Unterstützung der zivilen Behörden
Die Armeeaufgabe Unterstützung der zivilen Behörden23 umfasst die Hilfe bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Leistungen werden aber nicht nur in ausserordentlichen Lagen erbracht, sondern auch in der normalen und der besonderen Lage, z.B. mit dem Luftpolizeidienst und der Luftraumüberwachung. Im Übrigen kann die Armee gemäss Verordnung über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten auch zur Unterstützung von Grossanlässen eingesetzt werden.
In Bezug auf die konkret zu leistenden Einsätze wird die Unterstützung ziviler Behörden für die Armee in den kommenden Jahren voraussichtlich weiterhin im Zentrum stehen. Die Wichtigkeit dieser Leistungen wird dadurch nicht beeinträchtigt, dass solche Einsätze subsidiär erfolgen.
Bewaffnete Gewalt wird immer mehr auch von nichtstaatlichen Akteuren angewendet: von Terroristen, Sezessionsbewegungen, oder von wirtschaftlich oder politisch motivierten Personen und Gruppierungen. Auch die Schweiz muss in der Lage sein, die Kontrolle der Grenzen zu verstärken und kritische Infrastruktur zu sichern und zu schützen, die für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft essenziell sind, wie Flughäfen, Bahnhöfe, wichtige Strassen- und Schienenknotenpunkte und -verbindungen, alpenquerende Strassen-, Bahn- und Energieverbindungen, Kraftwerke, Stromverteilanlagen und Industriekomplexe usw. Wenn viele potenzielle Ziele bedroht sind und diese Bedrohung über längere Zeit anhält, reichen die Instrumente der Kantone quantitativ und qualitativ nicht aus, und zusätzliche Mittel des Bundes, in der Regel die Armee, müssen eingesetzt werden. Die Armee muss dann nach Vorgaben der zivilen Behörden überwachen, sichern, bewachen und intervenieren, retten oder helfen. Unkonventionelle Bedrohungen können unversehens auftreten, Terroranschläge überraschend erfolgen. Die Bereitschaft der Armee hat sich darauf auszurichten. Dafür entwickelt sie ihre Fähigkeiten für Überwachung, Sicherung und Bewachung weiter. Es geht darum, im Sicherheitsverbund Schweiz eine Eskalation der Gewalt zu verhindern und die normale Lage wiederherzustellen, sodass die zivilen Mittel wieder alleine genügen.
Der Bund ist in allen Lagen für die Sicherheit im Schweizer Luftraum verantwortlich. Aktionen im Luftraum können überraschend oder mit kurzer Vorwarnzeit erfolgen. Deshalb hat die Armee den Luftraum in allen Lagen mit ihren luft- und bodengestützten Mitteln zu kontrollieren und zu schützen. Neben der Aufbereitung der Luftlage bedingt dies auch die Fähigkeit zur Intervention. Um autonom rasch und wirksam intervenieren zu können, muss die Armee eine permanente Alarmbereitschaft sicherstellen und diese noch erhöhen, wenn sich eine Bedrohung verstärkt oder konkretisiert.24 In der normalen Lage, aus Neutralitätsgründen aber nicht für den Kriegsfall, kann die Frühwarnung und Alarmierung durch Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten verbessert werden.
Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden erfolgen nach dem Subsidiaritätsprinzip. Das heisst, dass die Mittel der Armee nur dann eingesetzt werden, wenn es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materiel-
23 Zivile Behörden sind in diesem Kontext eidgenössische Departemente und Kantone.
24 Dabei werden Flugzeuge am Boden permanent so bereit gehalten, dass diese innert weniger Minuten intervenieren können ("quick reaction alert").