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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 41 _____________________________________________________________________________________
5221 Aufgaben, Leistungen und Ressourcen
Die Fähigkeit zur Abwehr eines militärischen Angriffs muss durch eine noch konsequentere Ausrichtung auf Kompetenzerhalt -weiterentwicklung im Sinne eines umfassenden Gesamtsystems Verteidigung, in hoher Qualität und im kleinstmöglichen Umfang, gestärkt werden. Die mit höherer Wahrscheinlichkeit und geringerer Vorbereitungszeit anfallenden Leistungen zur Unterstützung der zivilen Behörden, wie die Katastrophenhilfe oder subsidiäre Sicherungseinsätze, müssen mit gut ausgebildeten und einsatzbezogen ausgerüsteten Kräften erbracht werden. Weil Angriffe auf die Informatik-Infrastruktur die Leistungserbringung der Armee in allen Aufgaben nachhaltig beeinträchtigen können, muss der Verteidigung in diesem Bereich in der Zukunft noch mehr Beachtung geschenkt werden.
Durch die Einführung moderner Systeme sind die Kosten für den Betrieb und Unterhalt stark angestiegen, was den Handlungsspielraum für Investitionen weiter einschränkt. Wegen Kürzungen gegenüber der ursprünglichen Planung in den letzten 10 bis 15 Jahren und weil die Betriebskosten nicht wie erwartet gesenkt werden konnten und Sparmassnahmen sich nicht wie erwartet auswirkten, konnten an sich notwendige Beschaffungen nur teilweise realisiert werden. Dadurch ist heute die Erfüllung der Armeeaufgaben zum Teil in Frage gestellt. Die mit der erwähnten Weiterentwicklung der Armee angestrebte Senkung der Betriebskosten ist insbesondere auch deshalb notwendig, um über genügend Ressourcen für ein neues Gleichgewicht zwischen Beschaffungen, Aufgaben und Ressourcen zu verfügen. Da die Mechanik der Verpflichtungskredite dazu führt, dass vertraglich festgelegte Beschaffungen über mehrere Jahre finanzielle Mittel binden, braucht die Armee eine gewisse finanzielle Planungssicherheit. Die Regelung, wonach Minderausgaben in einem Jahr in den Folgejahren kompensiert werden können, erleichtert dies und ist beizubehalten. Die Armee soll ihrerseits Finanz-, Personal- und Führungsprozesse etablieren, die eine wirksame betriebswirtschaftliche Führung ermöglichen. Weiter ist die Einführung eines Kosten-Leistungs-Rechnungssystems voranzutreiben.
5222 Demografie und Wertewandel
Ab 2011 wird die Anzahl der Stellungspflichtigen und der Rekruten pro Jahr rückläufig sein. Bei gleichbleibendem Wehr- und Dienstpflichtmodell und unveränderter Tauglichkeit wird der Bestand der aktiven Formationen der Armee bis 2025 um rund einen Viertel sinken. Die demografische Entwicklung wird bereits mittelfristig Anpassungen am von der Armee zu erbringenden Leistungsumfang und/oder des Wehr- und Dienstpflichtmodells nötig machen. Das hat zur Folge, dass entweder Verbände abgebaut oder die Grösse der Verbände reduziert werden müssen.
Die Quote der Militärdiensttauglichen pro Gesamtjahrgang der Stellungspflichtigen liegt nach der Rekrutenschule bei rund 60%, und 50-55% bleiben bis zur ordentlichen Entlassung eingeteilt. Diese Zahlen liegen in der gleichen Grössenordnung wie in den vergangenen Jahrzehnten (als die Zahlen vor der Rekrutenschule höher lagen, dafür mehr Abgänge in den Rekrutenschulen zu verzeichnen waren). Zu berücksichtigen ist auch der Einfluss der Einführung des Tatbeweises beim Zivildienst, d.h. der Verzicht auf die Gewissensprüfung, auf die Armeebestände. Ein genügend grosses Interesse und eine hohe Akzeptanz der Armee seitens der Gesellschaft und der Wirtschaft sowie die Bereitschaft zur Übernahme einer Kaderfunktion sind die Grundvoraussetzungen für