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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 51 _____________________________________________________________________________________

531 Aufgaben

Zum Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen und Notlagen sowie bei einem bewaffneten Konflikt trägt der Bevölkerungsschutz durch vorsorgliche Planungen und Massnahmen, die Sicherstellung der zivilen Führungsfähigkeit sowie Schutz, Rettung und Betreuung im Ereignisfall bei.

Vorsorgliche Planungen und Massnahmen: Als Grundlage für vorsorgliche Planungen und -massnahmen werden für den Bevölkerungsschutz auf den verschiedenen staatlichen Ebenen Gefährdungs- und Risikoanalysen erstellt und aktualisiert. Gestützt darauf werden Leistungsaufträge an die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes abgeleitet, die Einsatzkonzeption definiert, das Material für Führung und Einsatz beschafft sowie die Ausbildung geplant. Dazu kommen die Werterhaltung und die Weiterentwicklung der Infrastruktur des Bevölkerungsschutzes, insbesondere der Schutzbauten, der Führungsanlagen, der Systeme zur Alarmierung und Information der Bevölkerung, der Telematiksysteme sowie spezialisierter Einrichtungen wie Labors.

Sicherstellung der zivilen Führungsfähigkeit: Der Bevölkerungsschutz stellt mit seinen Führungsorganen auf Stufe Kanton und Gemeinde die Führungsfähigkeit bei Katastrophen und Notlagen sowie bei einem bewaffneten Konflikt sicher. Dazu gehören die Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung43, die Bereitstellung eines Lagebildes, die Koordination der den zivilen Behörden unterstellten Einsatzmittel und die Bereitstellung der Führungsunterstützung.

Schutz, Rettung und Betreuung im Ereignisfall: Der Bevölkerungsschutz ist mit seinen Partnerorganisationen für die zivile Ereignisbewältigung bei Katastrophen und Notlagen sowie bei einem bewaffneten Konflikt zuständig. Dabei geht es insbesondere um den vorsorglichen Schutz der Bevölkerung, um die Rettung im Ereignisfall und die Betreuung der betroffenen Personen bei und nach einem Ereignis.

532 Verbundsystem

Der Bevölkerungsschutz ist ein modular aufgebautes Verbundsystem, basierend auf den Blaulicht-Organisationen Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen (inkl. sanitätsdienstliches Rettungswesen), die bei einem grösseren Ereignis durch die technischen Betriebe und den Zivilschutz ergänzt und unterstützt werden. Von Bevölkerungsschutz wird dann gesprochen, wenn ein Ereignis die Partnerorganisationen gemeinsam betrifft und deshalb unter der Führung der gemeinsamen Krisenstäbe bewältigt wird. Diese zivilen Führungsorgane werden durch die Exekutiven von Kanton, Region und Gemeinde eingesetzt, und sie stützen sich für Einsatzplanungen sowie die Koordination und Führung der Partnerorganisationen im Ereignisfall auf umfassende Gefährdungs- und Risikoanalysen. Auf Stufe Bund verfügt der Bevölkerungsschutz über das Labor Spiez und die Nationale Alarmzentrale. Letztere ist ein Koordinationsorgan auf Bundesebene zur Bewältigung von zivilisations- und naturbedingten Katastrophen und Notlagen und dient heute auch als Melde- und Lagezentrum.

43 Zum Schutz der Bevölkerung vor Naturereignissen beschloss der Bundesrat 2007 (Bundesratsbeschluss OWARNA vom 30. Mai 2007) die Umsetzung einer Reihe von Massnahmen zur Optimierung der Warnung und Alarmierung. Die Umsetzung dieser Massnahmen betrifft zahlreiche Bundesämter des EDI, VBS und UVEK und hat zum Ziel, eine wesentliche Verbesserung der Bewältigung von natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen zu erreichen.