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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 53 _____________________________________________________________________________________

fahren erfüllt der Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren. Die Zusammenarbeit mit der Armee ist eingespielt. Militärische Mittel sollen erst dann zum Einsatz kommen, wenn die zivilen Mittel im interregionalen bzw. interkantonalen Verbund ausgeschöpft sind.

Katastrophen sind vielfach grenzüberschreitend, was internationale Zusammenarbeit nötig macht. Die Schweiz hat Katastrophenhilfeabkommen mit allen Nachbarstaaten abgeschlossen. Diese ermöglichen es gegenseitig im grenznahen Ausland direkt Katastrophenhilfe zu leisten. Der Bevölkerungsschutz ist zudem auch in multilaterale Netzwerke einbezogen. Dazu gehören etwa der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat und die Partnerschaft für den Frieden, die Internationale Atomenergie-Agentur, ECURIE (European Community Urgent Radiological Information Exchange), die Uno-Wirtschaftskommission für Europa, das Uno-Entwicklungsprogramm, die Uno-Abteilung für Abrüstungsangelegenheiten, die Organisation für das Verbot chemischer Waffen oder die Weltgesundheitsorganisation.

535 Zivilschutz

Eine besondere Rolle im Verbundsystem Bevölkerungsschutz hat der Zivilschutz, da er als einzige Partnerorganisation in der Bundesverfassung verankert ist und auf einer nationalen Dienstpflicht basiert. Der Zivilschutz ist die einzige zivile Organisation, die bei lange andauernden und schweren Ereignissen die Durchhaltefähigkeit gewährleisten und die anderen Organisationen längerfristig unterstützen, verstärken und entlasten kann. Zudem erbringt er spezialisierte Leistungen wie die Führungsunterstützung für die Krisenstäbe der Kantone und Gemeinden, die Alarmierung der Bevölkerung, die Bereitstellung der Schutzinfrastruktur, die Betreuung von Schutz suchenden und obdachlosen Personen, den Schutz von Kulturgütern, die Durchführung schwerer Rettungen sowie Instandstellungsarbeiten. Mit diesem Leistungsprofil und seiner Durchhaltefähigkeit ist der Zivilschutz ein unverzichtbares Mittel des Bevölkerungsschutzes. Er muss seine Leistungen praktisch ohne Vorbereitungszeit und teilweise sogar aus dem Stand erbringen, da viele der heute wahrscheinlichen Ereignisse ohne Vorwarnzeit eintreten. Eine adäquate Ausrüstung, Ausbildung und Bereitschaft der Zivilschutzangehörigen ist deshalb unabdingbar. Mit Blick auf künftige Gefährdungen wie den Klimawandel wird die Bedeutung des Zivilschutzes noch zunehmen.

536 Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes

Der Bevölkerungsschutz basiert auf dem Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz, das seit 2004 in Kraft ist. Die Kantone haben ihre rechtlichen Grundlagen angepasst und den Bevölkerungsschutz etabliert. Er hat bei Ereignissen der letzten Jahre seinen Nutzen bewiesen. Der Bevölkerungsschutz ist auf die derzeitigen und absehbaren Gefahren ausgerichtet. Gemeinden, Regionen und Kantone verfügen über funktionierende Krisenstäbe (Führungsorgane), die Regionalisierung des Bevölkerungsschutzes und insbesondere des Zivilschutzes ist auf Kurs und die Zusammenarbeit der Partnerorganisationen funktioniert gut. Dennoch ist der Bevölkerungsschutz, insbesondere der Zivilschutz, weiterzuentwickeln. Aus heutiger Sicht stehen in den nächsten zehn Jahren folgende Bereiche im Vordergrund: