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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 54 _____________________________________________________________________________________
Zivile Führung auf Stufe Bund bei Katastrophen und Notlagen: Zurzeit fehlt beim Bund ein Pendant zu den Krisenstäben (Führungsorganen) in den Kantonen und Regionen/ Gemeinden, was besonders von den Kantonen als Defizit betrachtet wird. Zur Koordination des operativen Krisenmanagements des Bundes sind, basierend auf bestehenden Elementen, Prozesse und Strukturen zu schaffen. Zentral für die Optimierung des horizontalen und vertikalen Zusammenspiels im Sicherheitsverbund Schweiz ist die technisch-kommunikative Vernetzung der Krisenstäbe.
Nationale Standards für den Bevölkerungsschutz: Die weitgehende Föderalisierung des Bevölkerungsschutzes, besonders der Krisenstäbe und des Zivilschutzes, hat zu unterschiedlichen Lösungen in den Kantonen geführt. Die Zusammenarbeit unter den Kantonen und zwischen Bund und Kantonen wird dadurch erschwert. Zusammen mit den Kantonen soll der Bund einheitliche Standards für Organisation, Material und Ausbildung erarbeiten. Zudem ist in Teilbereichen auch die Aufgabenteilung zu überprüfen.
Dienstpflicht im zivilen Bereich: Die Dienstpflichtsysteme bei den Milizorganisationen des Verbundsystems Bevölkerungsschutz sind unterschiedlich. Dies wird von verschiedenen Seiten bemängelt. Eine Harmonisierung soll deshalb geprüft werden. Allenfalls ist weiteren Organisationen im Bereich des Katastrophenschutzes zu ermöglichen, ihre Leistungen im Rahmen einer zivilen Dienstpflicht zu erbringen (z.B. Krisenstäbe, Samariter).
Infrastruktur und Material des Zivilschutzes: Die Anforderungen an den Zivilschutz werden in Zukunft steigen. Entsprechend ist zu prüfen, ob mehr finanzielle Mittel für die Infrastruktur und das Material des Zivilschutzes nötig sind, damit er weiterhin die geforderten Leistungen erbringen kann. Insbesondere das Korpsmaterial für den Einsatz bei Katastrophen ist veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Einsatzerfordernissen sowie den geltenden Sicherheitsstandards. Die teils individuelle Beschaffung durch die Kantone gefährdet die Interoperabilität bei der interkantonalen Hilfeleistung und erschwert aufgrund der grösseren Mobilität der Dienstpflichtigen eine effiziente Ausbildung. Es ist deshalb abzuklären, in wie weit sich der Bund künftig bei der Standardisierung dieser Materialkategorie beteiligen wird.
Bereitschaft des Zivilschutzes: Die Gefahren verlangen eine hohe Bereitschaft des Zivilschutzes. Bereits heute bestehen in den Kantonen Lösungsansätze, um mit kantonalen Mitteln zur Schwergewichtsbildung oder mit erhöhten Bereitschaftsgraden gewisser Zivilschutzformationen schneller und effizienter Hilfe leisten zu können. Es ist zu prüfen, ob diese Ansätze weiterentwickelt werden können, z.B. in Richtung eines Stützpunktsystems mit speziellen, mobil und schnell einsetzbaren Zivilschutzformationen, die innert Stunden grossräumig zur Katastrophenhilfe eingesetzt werden können.
Katastrophenhilfeeinsätze im Ausland: Während der Bevölkerungsschutz Katastrophenhilfe im Inland und im grenznahen Ausland leistet, sind das Schweizerische Korps für Humanitäre Hilfe und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit für internationale Katastrophenhilfeeinsätze zuständig.45
45 Zunehmende Bedeutung erhält eine Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Rahmen des Civil Protection Mechanism, da beide Seiten auf einen gut funktionierenden Informationsaustausch vor, während und nach Ereignissen angewiesen sind.