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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 56 _____________________________________________________________________________________

Situation, sondern auch die Früherkennung möglicher Gefährdungen. In erster Linie interessieren dabei Entwicklungen, die direkt oder indirekt die Interessen der Schweiz, insbesondere ihre Sicherheit und Handlungsfähigkeit betreffen. Früherkennung ermöglicht es der politischen und militärischen Führung und anderen Dienststellen der Verwaltung von Bund und Kantonen, zweckmässige Entscheidungen zu treffen. Der NDB gewährleistet mit dem Bundeslagezentrum die fortlaufende Lagedarstellung und -beurteilung im Bereich der inneren und äusseren Sicherheit sowie die Warnung und Alarmierung im Ereignisfall. Bei interkantonalen, nationalen und internationalen Ereignissen mit Bezug zur inneren oder äusseren Sicherheit wird über das Bundeslagezentrum des NDB zudem der Nachrichtenverbund geführt.

Eine besondere Aufgabe hat der NDB mit der Bearbeitung von Informationen der inneren Sicherheit. Er ist ein wesentlicher Teil des Staatsschutzes. Gemäss BWIS betrifft dies Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst, gewalttätigen Extremismus und den rechtswidrigen Handel mit Waffen, radioaktiven Materialien und sensibler Technologie (Proliferation). Der Bund trifft zusammen mit den Polizeiorganen der Kantone vorbeugende Massnahmen zur frühzeitigen Verhinderung und Bekämpfung solcher Gefahren.

Als Auslandnachrichtendienst hat der NDB den Auftrag, sicherheitspolitisch relevante Informationen über das Ausland zu beschaffen, auszuwerten und zu verbreiten. Dazu gehören auch Erkenntnisse zur sicherheitspolitischen und militärischen Lage Europas, die eine Veränderung der Bereitschaft der Armee oder die Einleitung eines Aufwuchses erfordern könnten. Da sich innere und äussere Sicherheit kaum noch voneinander unterscheiden lassen, tragen sicherheitspolitisch relevante Informationen über das Ausland auch zur Wahrung der inneren Sicherheit bei.

542 Arbeitsweise

Der NDB beschafft Informationen, die andere Bundesstellen mit ihren Rechtsgrundlagen und Mitteln nicht besorgen können und wertet sie unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen aus. Exklusive Informationen erhält er insbesondere aus menschlichen Quellen, der Aufklärung von Kommunikationsmitteln im Ausland und einem grossflächigen Netz ausländischer Partnerdienste. Nachrichtendienstliche Erkenntnisse und Einschätzungen stützen sich wenn immer möglich auf mehrere Informationen unterschiedlicher Herkunft. Der NDB arbeitet mit Dienststellen von Bund und Kantonen, der Armee sowie Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Die Informationspflichten der Kantone und die Pflichten betreffend Meldungen und Auskünfte von Amtsstellen gegenüber dem NDB sind im BWIS festgehalten.

Der NDB erstellt nachrichtendienstliche Erkenntnisse und Einschätzungen politisch unabhängig und kann zu anderen Beurteilungen als andere Dienststellen der Verwaltung kommen. Der NDB ist ein ständiges Mitglied in interdepartementalen Arbeitsgruppen und Institutionen wie der Lenkungsgruppe Sicherheit.

Der NDB ist gegenüber der Öffentlichkeit so offen wie möglich. Gewisse Informationen und Bereiche können aber aus Gründen des Quellen- und des Mitarbeiterschutzes nicht offengelegt werden. Dazu gehören Strukturen und Fähigkeiten sensitiver Beschaffungsbereiche, detaillierte Bearbeitungsgebiete und die Liste internationaler Partner.