Vorlage

Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 56Fedlex · Vorlage

SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 52 _____________________________________________________________________________________

Der Bevölkerungsschutz verfügt über eine vernetzte Infrastruktur. Diese gilt es gesamthaft zu schützen. Dazu gehören neben den Schutzbauten (Schutzräume für die Bevölkerung, Führungseinrichtungen und sanitätsdienstliche Anlagen), deren Werterhaltung sichergestellt wird, Systeme für die Alarmierung und Information der Bevölkerung (Sirenen und Notfallsender), die modernisiert und ergänzt werden. Ein wichtiger Pfeiler dieses Systems ist die Telematik, die mit dem Sicherheitsfunknetz Schweiz (Polycom) eine flächendeckende Versorgung der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit ermöglicht.

533 Aufgabenteilung Bund – Kantone

Die Kantone regeln Organisation, Ausbildung, Bereitschaft und Einsatz der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz. Sie gewährleisten die zeit- und lagegerechte Führung und sind für den Vollzug der vom Bund erlassenen Vorschriften zum Zivilschutz verantwortlich. Sie regeln zudem die interkantonale Zusammenarbeit im Rahmen der Katastrophenhilfe.

Der Bund ist zuständig für Fälle erhöhter Radioaktivität, Notfälle bei Stauanlagen, Satellitenabstürze, Epidemien und Tierseuchen sowie bei einem bewaffneten Konflikt. Bei Ereignissen, die mehrere Kantone, das ganze Land oder das grenznahe Ausland betreffen (z.B. Erdbeben), kann der Bund im Einvernehmen mit den Kantonen die Koordination und allenfalls die Führung übernehmen. Zudem regelt er grundsätzliche Aspekte des Bevölkerungsschutzes, insbesondere des Zivilschutzes. Dazu gehören Rechte und Pflichten der Schutzdienstpflichtigen, die Ausbildung, die Koordination und Unterstützung der Kantone bei der Beschaffung des Materials, die Alarmierung- und Telematiksysteme und die Schutzbauten. Hinsichtlich Naturgefahren besteht eine wichtige Aufgabe des Bundes in der Erhebung und Bereitstellung von naturgefahrenrelevanten Daten sowie der Erstellung von Vorhersagen und Warnungen und deren Verbreitung an die Fach- und Führungsstellen der Kantone.

Bei der Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes, der Ausbildung, der Information, der internationalen Zusammenarbeit sowie Forschung und Entwicklung arbeiten Bund und Kantone zusammen. In der Forschung und Entwicklung betrifft dies insbesondere die Risikoanalyse Schweiz, die Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen und den ABC-Schutz.

534 Zusammenarbeit

Im Bevölkerungsschutz arbeiten öffentliche und private Institutionen zusammen. Dazu gehören Fachstellen des Bundes und der Kantone für Naturgefahren, Behörden des Gesundheitswesens, Forschungsanstalten und Nichtregierungsorganisationen der Katastrophenhilfe (z.B. Organisationen des Schweizerischen Roten Kreuzes). Dazu kommen die koordinierten Bereiche44 (Telematik, ABC-Schutz, Sanität, Verkehr, Wetter), welche die Zusammenarbeit in der Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Massnahmen in wichtigen Fachgebieten sicherstellen. Eine ähnliche Funktion im Bereich der Naturge-

44 Die koordinierten Bereiche sind primär für die Planung und Vorbereitung in spezifischen Bereichen zuständig. Damit soll die optimale Abstimmung der Aufgabenerfüllung verschiedener ziviler Stellen des Bundes und der Kantone sowie der Armee gewährleistet werden.