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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 57 _____________________________________________________________________________________
543 Kontrolle des Nachrichtendienstes
Die Tätigkeiten des Nachrichtendienstes werden aus fachlicher und aus politischer Sicht überwacht. Intern findet eine Kontrolle durch die Exekutivbehörden und extern durch die parlamentarische Aufsicht statt.
Die Kontrolle durch die Exekutivbehörden erfolgt auf verschiedenen Ebenen: Die Nachrichtendienstliche Aufsicht des Generalsekretariats VBS überprüft die Tätigkeiten des Nachrichtendienstes auf Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Dabei berücksichtigt sie die Prioritäten, die durch die Nachrichtenbedürfnisse der politischen Instanzen vorgegeben sind. Ein interdepartementales Gremium überprüft die Recht- und Verhältnismässigkeit der Aufträge an die Ständige Funkaufklärung. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte prüft die Gesetzmässigkeit der Personendatenbearbeitung der Inlandbeschaffung. Der Bundesrat führt und kontrolliert den Nachrichtendienst in Fragen hoher politischer Bedeutung; insbesondere erteilt er den Grundauftrag und genehmigt die Beobachtungsliste gemäss BWIS. Er wählt die Mitglieder des interdepartementalen Gremiums zur Überprüfung der Funkaufklärungsaufträge und genehmigt und überprüft schliesslich auch die Beziehungen zu ausländischen Diensten.
Der Nachrichtendienst wird weiter durch parlamentarische Aufsicht kontrolliert. Die Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte überwacht die Tätigkeiten in Bezug auf Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit und hat dazu umfassende Einsichtsrechte. Der Nachrichtendienst wird zudem durch die Finanzkontrolle im Auftrag der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte jährlich kontrolliert.
55 Wirtschaftspolitik 551 Sicherheitspolitische Aufgaben
Die Wirtschaftspolitik stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft und fördert dadurch Wohlstand und politische Stabilität. Dabei soll nachhaltiges Wirtschaftswachstum gefördert werden, das namentlich die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, die Berücksichtigung der Umwelt und die Sicherstellung des sozialen Ausgleichs und damit des gesellschaftlichen Zusammenhangs einschliesst.
Die Wirtschaftspolitik fördert über die Rahmenbedingungen den Wirtschaftsstandort Schweiz in seiner Attraktivität für Investitionen und qualifizierte Arbeitskräfte. Sie wird dabei durch die Nationalbank mit einer stabilitätsorientierten Geld- und Währungspolitik unterstützt. Die Aussenwirtschaftspolitik verbessert über die Öffnung der Märkte die Rahmenbedingungen für eine Diversifikation bei der Herkunft und Destination der Exporte und Importe sowie für Auslandinvestitionen. Sie schafft damit günstige Voraussetzungen für die Versorgung der Schweiz auch in ausserordentlichen Lagen. Indem sich Handel in aller Regel zum wechselseitigen Vorteil der Beteiligten auswirkt, verringert er das wirtschaftliche Gefälle, das eine Quelle sicherheitspolitischer Probleme ist.
Die Wirtschafts- und die Aussenwirtschaftspolitik fördern die globale Stabilität durch die Vertiefung der internationalen Wirtschaftszusammenarbeit, und sie sichern ein offenes Welthandelssystem. Durch völkerrechtliche Vereinbarungen, Konsultationsmechanismen und Schiedsverfahren trägt die Aussenwirtschaftspolitik zur Schaffung international gültiger Regeln und zur Beilegung von Streitigkeiten in den internationalen Wirt-