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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 55 _____________________________________________________________________________________

54 Nachrichtendienst

Die diffuse Bedrohungslage, mit der die Schweiz konfrontiert ist, erhöht die Bedeutung nachrichtendienstlicher Aufklärung und Früherkennung. Bundesrat und Parlament forderten angesichts der zunehmenden Interdependenz von innerer und äusserer Sicherheit seit Längerem eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen dem Dienst für Analyse und Prävention (Inlandnachrichtendienst) und dem Strategischen Nachrichtendienst (Auslandnachrichtendienst). Mit dem Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes verpflichtete das Parlament beide Dienste auf eine gemeinsame und umfassende Beurteilung der Bedrohungslage. Um dieser gesetzlichen Forderung besser Rechnung zu tragen, beschloss der Bundesrat am 25. März 2009, die beiden zivilen Nachrichtendienste in einem neuen Bundesamt zusammenzuführen. Die Gründung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) auf den 1. Januar 2010 und seine Verankerung als sicherheitspolitisches Instrument sind zweckmässige Antworten auf die sicherheitspolitischen Herausforderungen unseres Landes heute und in der Zukunft. Im Zuge der Fusion wird es auch darum gehen, Synergiepotenziale zu suchen.

Der NDB ist das Kompetenzzentrum für sämtliche nachrichtendienstlichen Belange der inneren und äusseren Sicherheit. Er unterstützt die politische und militärische Führung und weitere Dienststellen bei Bund und Kantonen und trägt mit seinen Erkenntnissen und Beurteilungen zu bedrohungsgerechten und breit abgestützten Entscheiden bei. Der NDB richtet den Einsatz seiner Mittel nach den Bedürfnissen und Erwartungen seiner Partner und Leistungsbezüger aus. So generiert er einen nachrichtendienstlichen Nutzen, mit dessen Hilfe eine umfassende führungsrelevante Nachrichtenlage für Entscheidträger jeglicher Ebenen geschaffen werden soll.46

541 Aufgaben

Die Themen und Interessensgebiete, mit denen sich der NDB befasst, sind im Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) und in einem vom Bundesrat erlassenen Grundauftrag festgehalten. Der NDB arbeitet innerhalb dieses Rahmens entweder aufgrund allgemeiner, selbst wahrzunehmender gesetzlicher Aufträge oder im Einzelfall auf konkreten Auftrag der politischen und militärischen Führung, anderer Stellen der Bundesverwaltung oder der Kantone. Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates erfasst regelmässig die sensitiven Informationsbedürfnisse verschiedener Bundesstellen und bestimmt die mittelfristige Ausrichtung der nachrichtendienstlichen Aufklärung.

Der NDB hat den generellen gesetzlichen Auftrag, die Lage umfassend zu beurteilen. Dazu gehören nicht nur die Aufklärung, Beschreibung und Beurteilung der aktuellen

46 Die Armee verfügt zusätzlich über den Nachrichtendienst der Armee, der bedeutsame Informationen im Hinblick auf die Verteidigung des Landes, den Friedensförderungsdienst und den Assistenzdienst im Ausland beschafft und auswertet. Dazu stützt er sich auf Sensoren der Armee, die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Dienststellen und offene Quellen. Konkret stellt der Nachrichtendienst der Armee die Verfolgung und Darstellung der Lage bei Armeeeinsätzen für die militärische Führung aller Stufen und die Truppe sicher. Für die Armeeführung stellt er zudem die mittelfristige Bedrohungsentwicklung und die Entwicklung ausländischer Streitkräftepotenziale dar.