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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 68 _____________________________________________________________________________________

Die Führung muss mental und fachlich auf solche Lagen vorbereitet sein, und die Unterstützungsorgane in ihren Strukturen und Abläufen fähig, die benötigten Leistungen und Produkte (z.B. Lagedarstellung, Handlungsoptionen, Anträge) zur richtigen Zeit zu erbringen. Führungsgrundsätze können die Regelung der Zusammenarbeit und Kompetenzabgrenzungen erleichtern, ersetzen aber nicht die vorgängige Auseinandersetzung mit den Herausforderungen und das Üben der Entscheidfindungsprozesse in den dafür vorgesehenen oder ad hoc zusammengesetzten Führungsstrukturen.

61 Bund

Die Führung auf Stufe Bund ist in normalen, besonderen und ausserordentlichen Lagen grundsätzlich die gleiche. Die Reaktionszeiten können aber in einer Krise durch Anpassungen des Führungsverhaltens und der Führungsorganisation (Einsatz von Krisenstäben) verkürzt werden.51

Der Bundesrat als oberste leitende und vollziehende Behörde der Schweiz ist verantwortlich für die strategische und politische Führung in nationalen und internationalen Belangen. Die Departemente tragen die Linienverantwortung, die Departementchefs zusätzlich die politische Verantwortung. Das oberste Koordinationsorgan der Bundesverwaltung ist die von der Bundeskanzlerin geleitete Generalsekretärenkonferenz. Sie sorgt in allen Situationen, auch unter Zeitdruck, für eine ordentliche Durchführung der Entscheidverfahren, und die Bundeskanzlei sorgt für den Einbezug des Parlaments und der Kantone. In dringlichen Fällen kann die Bundespräsidentin vorsorgliche Massnahmen durch Präsidialentscheide anordnen. Solche Entscheide sind stets provisorisch und so rasch wie möglich durch ordentliche Beschlüsse des Bundesrates bzw. des Parlaments abzulösen. Die Kommunikation auf Stufe Landesregierung wird durch den Bundesratssprecher sichergestellt. Er koordiniert über die Konferenz der Informationsdienste die Kommunikation der Departemente. Die Bundeskanzlei informiert Kantone und weitere Partner.

Der Bund hat Sonder- und Krisenstäbe, die auf die Bewältigung bestimmter Ereignisse ausgerichtet sind und nur im Ereignisfall aufgeboten werden. Ihre Bereitschaft wird durch Alarmorganisationen, Piketts, feste Standorte und Infrastrukturen sowie regelmässige Trainings zusammen mit externen Partnern (u.a. Kantone) sichergestellt. Es handelt sich bei diesen Stäben insbesondere um die Einsatzorganisation Radioaktivität (EOR/VBS), den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung (SOGE/EJPD), das Sanitätsdienstliche Koordinationsorgan (SANKO/VBS), den Sonderstab Pandemie (SOPA/ EDI), den Sonderstab für Informationssicherung (SONIA/EFD), die Koordination des Verkehrswesens im Ereignisfall (KOVE/UVEK) und weitere spezialisierte Krisenstäbe des UVEK. Der Führungsstab der Armee ist insofern besonders, als er nicht nur im Ereignisfall aufgeboten wird, sondern permanent aktiv ist.

Das EDA führt das auslandbezogene Krisenmanagement. Zur Erhöhung der Reaktionsfähigkeit wurden die Vertretungen im Ausland ausgebildet und ein Kriseneinsatzpool zur ihrer raschen Verstärkung geschaffen. Für die Betreuung von Schweizern und Schweizerinnen im Ausland bzw. deren Rückführung im Krisenfall wurden die Abläufe verfeinert oder neu entwickelt, eingeführt und bei mehreren Ereignissen mit Erfolg an-

51 Weisungen vom 24. Oktober 2007 über organisatorische Massnahmen in der Bundesverwaltung zur Bewältigung besonderer und ausserordentlicher Lagen.