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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 67 _____________________________________________________________________________________

dazu und die Führungsinstrumente sind vorhanden. Abgesehen von der Unterstützung von zivilen Behörden ist der Zivildienst jedoch für weitere sicherheitspolitische Aufgaben nicht geeignet, insbesondere nicht für Einsätze im Ausland ausserhalb des grenznahen Raums.

582 Besonderheiten

Der Zivildienst ist ein ziviles Mittel in der Hand des Bundes. Für ausserordentliche Zivildiensteinsätze liegt die Aufgebotskompetenz beim Bundesrat und für Einsätze der Katastrophen- und Nothilfe bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst. Die Entscheidungswege sind kurz und die Zahl der zivildienstpflichtigen Personen, die aufgeboten werden können, wächst. Ende 2010 wird sie voraussichtlich bei rund 25‘000 liegen. Mehrere hundert von ihnen verfügen über eine Kaderausbildung. Einsätze von mehreren Monaten Dauer sind möglich. Die Einsatzbereitschaft des Zivildienstes ist derzeit tief: Gruppen von zivildienstleistenden Personen können heute nicht aus dem Stand alarmiert und eingesetzt werden. Sie sind weder speziell ausgebildet, noch haben sie, ausser wetterfesten Arbeitskleidern, eine eigene Ausrüstung. Der Zivildienst kann sich im Einsatz nicht auf eine eigene Infrastruktur stützen. Die Vorbereitung für einen Gruppeneinsatz erfordert deshalb heute mehrere Wochen und umfassende Absprachen mit den Verantwortlichen am Einsatzort. Der Einsatz von Einzelpersonen ist dagegen sehr rasch möglich und hat sich bewährt. Daher eignet sich der Zivildienst nicht als Mittel der Sofort- und Nothilfe, und er tritt nicht in Konkurrenz zu Blaulichtorganisationen, Zivilschutz und Armee. Seine Stärke liegt vielmehr darin, Zivilschutz und Armee mittel- und längerfristig bei der Schadenbewältigung und bei Instandstellung zu verstärken und abzulösen sowie die Arbeiten des Wiederaufbaus, die nicht an das lokale Gewerbe vergeben werden können, über längere Zeit fortzuführen. Zu prüfen ist, ob er darüber hinaus zur Entlastung anderer Akteure des Sicherheitsverbundes Schweiz eingesetzt werden kann und ob und wofür allenfalls seine Einsatzbereitschaft erhöht werden soll.

6 Strategische Führung und Krisenmanagement

Der Bundesrat und die Kantonsregierungen sind in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen für die politische Führung und das Krisenmanagement zuständig.

Politische Führung ist in der Regel plan- und steuerbar, erfolgt ohne besonderen Zeitdruck und basiert auf umfassenden und konsolidierten Grundlagen. Im Gegensatz dazu sind in Krisen50 der Entscheid- und Zeitdruck sowie die Ungewissheit hoch. Das Risiko, dass die Lage sich verschlimmern könnte, wenn zu spät oder falsch entschieden würde, setzt die Führung unter Druck. Zudem ist die Komplexität der Entscheidfindung grösser, wenn mehrere Stellen mit unterschiedlichen Kompetenzen in der gleichen Sache kohärent entscheiden und koordiniert handeln müssen. Schliesslich ist Information und Kommunikation – bereits in der normalen Lage sehr wichtig – in Krisen von überragender Bedeutung zur Herstellung von Transparenz, Ruhe und Vertrauen.

50 Es gibt keine allgemein gültige Definition von Krisen. Sie sind u.a. durch einen eskalierenden Verlauf der Ereignisse und intensive Einwirkungen von aussen geprägt. Ordentliche Prozesse einer Organisation zur Entscheidfindung werden gestört oder verunmöglicht, und es stehen bedeutende Interessen oder gar die Existenz einer Organisation auf dem Spiel. Der Ernst der Lage verlangt, rasch das Richtige zu entscheiden und es auch richtig umzusetzen.