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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 69 _____________________________________________________________________________________

gewandt. Der Bereich Humanitäre Hilfe wird im internationalen Krisenmanagement eingesetzt. In allen Fällen wird interdepartemental zusammengearbeitet.

Bei Bedarf kann der Bund weitere Ad-hoc-Stäbe, Koordinationsorgane oder Task Forces bilden. Diese haben, wie die Sonder- und Krisenstäbe, nur beschränkte Weisungs- oder Entscheidbefugnisse und unterstützen den Bundesrat, die Departemente oder Dritte, indem sie, basierend auf den Produkten des Nachrichtenverbundes und weiterer Quellen, die Grundlagen für die Lagebeurteilung und Entscheidfindung beschaffen, Entwürfe für Anordnungen oder Anträge erarbeiten und den Vollzug von Entscheiden überwachen. Zudem koordinieren sie die Zusammenarbeit zwischen den Departementen und externen Stellen.

Sicherheitspolitische Führung des Bundes

Die in den vorhergehenden Absätzen dargelegten Kompetenzen, Gremien und Strukturen beziehen sich auf generelle politische Führung und Krisenmanagement auf Stufe Bund. Für die Sicherheitspolitik, ihre Führung und das sicherheitspolitische Krisenmanagement stellt sich die Lage folgendermassen dar.

Der Bundesrat kann Massnahmen zur Wahrung der Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz treffen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung sowie der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen.52 Er hat damit die Kompetenz für Krisenmanagement in allen Sicherheitsbereichen: polizeiliche Gefahrenabwehr, Staatsschutz und Strafverfolgung, Vorbeugung und Bewältigung von natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen und Notlagen, Abhalten und Abwehr eines militärischen Angriffs sowie Wahrung der Interessen der Schweiz im Ausland und Beiträge zu internationalem Krisenmanagement.

Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates besteht aus den Chefs und Chefinnen des VBS (Vorsitz), des EDA und des EJPD. Er bereitet Beratungen und Entscheide des Bundesrats in sicherheitspolitischen Fragen vor und koordiniert sicherheitspolitisch relevante Geschäfte. Er beurteilt die sicherheitsrelevante Lage, koordiniert Aufträge an den Nachrichtendienst des Bundes, an das Bundesamt für Polizei und an das Politische Sekretariat des EDA, bespricht departementsübergreifende Bundesratsanträge sicherheitspolitischen Inhalts und nimmt Kenntnis von Berichten zur Früherkennung sicherheitspolitischer Bedrohungen und Gefahren sowie von Vorsorgeplanungen.

Die Lenkungsgruppe Sicherheit beurteilt die strategische Lage und deren mögliche Entwicklungen, stellt Früherkennung und Frühwarnung sicher und erarbeitet Strategien und Handlungsoptionen zuhanden des Sicherheitsausschusses, hat aber keine Weisungsbefugnisse. Sie besteht aus den Chefs und Chefinnen der Verwaltungseinheiten, die sich mit sicherheitspolitischen Geschäften befassen und wird im Jahresturnus vom Staatssekretär oder der Staatssekretärin des EDA und vom Direktor oder der Direktorin des Bundesamtes für Polizei präsidiert. Sie umfasst ständige und nichtständige Mitglieder; seit 2005 sind die Kantone ständig mit je einem Mitglied der KKJPD und der MZDK vertreten. Bei Bedarf zieht die Lenkungsgruppe Sicherheit weitere Linienverantwortliche der Bundesverwaltung oder externe Experten bei. Der Stab Sicherheitsaus-

52 Artikel 185 der Bundesverfassung