Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/29: Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) · 10 Seiten
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streichen, da er bei renitenten Fahrgästen nicht umsetzbar und daher ein Papiertiger sei. Die SP wirft einige Fragen zur Vollzug resp. Ermessen der Sicherheitsorgane auf.
Art. 6 Kosten der Transportpolizei
Für den Kantone LU ist unklar, ob zusätzlich Kosten entstehen und ob ein spezieller Finanzierungsschlüssel zur Anwendung gelangt. UR möchte wissen wo diese Kosten publiziert werden und SZ fragt nach dem Zweck der Publikation.
Die SBB schlagen eine neue Formulierung der Bestimmung vor, wobei diese Kosten überdies klar als abgeltungsberechtigt zu taxieren sind. Auch die ZVB betonen die Abgeltungsberechtigung der Kosten.
Der Kanton ZG möchte Artikel 6 ergänzen, indem die Kosten den Kantonen jährlich zum Voraus offeriert und mit diesen vereinbart werden müssen. Zudem sollen sich die Kantone an den geplanten Kosten der Transportpolizei aufgrund des Gefährdungspotentials in ihrem Kanton beteiligen; der Bundesrat solle dazu die Details regeln. Ziel ist diese Kosten ausserhalb des Bestellverfahrens abzurechnen und damit nicht dem öffentlichen Verkehr anzulasten.
Art. 7 Übertragung der Aufgaben des Sicherheitsdienstes auf eine Sicherheitsfirma
Eine Zulassung als Sicherheitsunternehmung nach kantonalem Recht für die beauftragten Sicherheitsfirmen verlangen LU, FR, VD, VS, GE, CLDJP, KKJPD und KKPKS. Gemäss dem VSSU brauche es zudem noch einen Verweis auf Artikel 5 Absatz 3 BGST. Die Vereinbarung über die Übertragung der Schutzaufgaben solle vom BAV genehmigt und den kantonalen und kommunalen Polizeistellen zu Kenntnis gebracht werden, verlangen AG, KKJPD und KKPKS. Die BLS verlangen die Vorgabe eines Mindestinhaltes in der Vereinbarung. Der SGB verlangt die Aufnahme einer Vorschrift, wonach die beauftragten Sicherheitsfirmen den GAV der Transportunternehmung einzuhalten habe. Die VBL schlägt vor, die Anzahl der im selben Korridor tätigen Sicherheitsfirmen einzuschränken. Für die Securitrans stimmen die vorgegebenen Rahmenbedingungen.
Die Meldung nach Absatz 4 Buchstabe d an die Transportunternehmung soll gleichzeitig auch an die Polizei erfolgen verlangen LU, FR, VD, GE, CLDJP, KKJPD und KKPKS. Der Kanton SO begrüsst die bei der Transportunternehmung verbleibende Verantwortung. Der VSSU möchte in den Erläuterungen die Verantwortung den klar den Transportunternehmen zuordnen.
UR und SZ verlangen eine Präzisierung, damit klar ist, wer die TPO amtlich in Pflicht nehmen soll.
Art. 8 Ausbildung
Für LU, AG, KKJPD, KKPKS und die SP wird mit dem Fachausweis für die Transportpolizisten ist ein Qualitätsstandard sichergestellt und zugleich den ethischen Anforderungen der Kantone entsprochen. Die Polizeischulen stellen hohe (physische, psychische und intellektuelle) Ansprüche an alle Aspirantinnen und Aspiranten, so dass ungeeignete Kandidaten bereits während der Ausbildung durchs Netz fallen. Schliesslich fördert die einheitliche Ausbildung (inkl. Berufsprüfung) die Durchlässigkeit im Polizeiwesen, was im Sinne des bildungspolitischen Gesamtkonzepts durchaus erwünscht ist und gefördert werden soll.