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Vernehmlassung 2010/29: Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) · 10 Seiten

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Art. 13 Übergangsbestimmung

Die Übergangsfrist möchten die VBZ auf Ende 2013 und die BDWM je nach Auslegung des Rechts auf 5 Jahre verlängern.

Weitere Anträge

Für die TPO den Zugriff auf die RIPOL Datenbank verlangen die Kantone TG, TI, AI, Schweizerischer Städteverband, KKPKS, VSPB, VSSU, SEV und SBB. Damit könne die Kantonspolizei entlastet werden. Die Zusammenarbeit mit andern Polizeikorps sei für die Effizienz der TPO zentral. Kantonsübergreifende Einsätze verlangen einen solchen Zugriff und erhöhen die Fahndungserfolge. Gemäss LITRA müsse der Bundesrat festlegen, unter welchen Bedingungen der Zugriff auf RIPOL gewährt werde.

Die Kantone SH und GR sowie die KKJPD und VBZ lehnen den Zugriff auf RIPOL ab.

Das Recht der Sicherheitsdienste und der TPO auf Effektenkontrollen und Körperdurchsuchungen bei Grossanlässen, soweit die betroffenen Personen ausdrücklich oder stillschweigend einverstanden sind, soll gemäss AG, KKJPD und KKPKS explizit festgehalten werden. An Bord von Fanzügen bei Fussball- oder Eishockeyspielen komme es immer wieder zu Ausschreitungen und zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, welche gemäss dem Sprengstoffgesetz verboten seien. Durch die Abnahme dieser Gegenstände könnten massive Gefährdungen und Verletzungen durch 2000 Grad heisse Feuerkörper vermieden werden.

Der VSBP sieht die Transportpolizei als eigenständiges Polizeikorps mit allen notwendigen Kompetenzen und Mitteln. Dies soll durch die Aufnahme einer zusätzliche Bestimmung mit Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsorgane betont werden.

Eine separate Regelung über die Datenbearbeitung verlangen LU, KKJPD und KKPKS. Die SBB möchten den Zugführern weiterhin die Kompetenz zu Identitätskontrollen einräumen. Die ZVB beantragen eine Kompetenz für den bestellenden Kanton, in Zusammenarbeit mit den Transportunternehmen einen Bussenkatalog zu erlassen. Die BLS und die LITRA beantragen eine Konkretisierung der Kriterien und Verantwortlichkeiten hinsichtliche der Gefahrenanalyse seitens den Transportunternehmen und der Polizei.