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Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 24 Seiten
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Ergebnisbericht: Festlegungen und Objektblätter
2.6 Festlegung und Anpassung der Standortregionen
In Etappe 1 wird festgelegt, welche Gemeinden zusammen eine «Standortregion» bilden und in den in Etappe 2 vorgesehenen partizipativen Prozess einbezogen werden. In Zusammenarbeit mit Vertretenden der Schweizer Kantone und Gemeinden der jeweiligen Planungsperimeter sowie der angrenzenden deutschen Landkreise und Gemeinden hat das BFE die provisorischen Standortregionen bestimmt (vgl. Anhang zum «Erläuterungsbericht für die Anhörung zu Etappe 1» des BFE).
Mit der Bezeichnung von konkreten Standorten für Oberflächenanlagen in den einzelnen Standortregionen zu Beginn der Etappe 2 kann sich die Betroffenheit von Gemeinden verändern. Deshalb wird in Etappe 2 vom BFE die Betroffenheit von Gemeinden überprüft, und die provisorisch festgelegten Standortregionen werden nötigenfalls angepasst.