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Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 24 Seiten

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Ergebnisbericht: Festlegungen und Objektblätter

Relevante Grundlage:

– ARE (2009): Bericht zu den Entwürfen der Planungsperimeter

In Etappe 2 wird der Bund in allen potenziellen Standortregionen eine kantonsübergreifende sozioökonomisch-ökologische Studie durchführen. Um alle potenziellen Standorte für geologische Tiefenlager in Etappe 2 mit der gleichen Methodik und den gleichen Kriterien beurteilen zu können, hat das ARE unter Einbezug der Arbeitsgruppe Raumplanung2 eine raumplanerische Beurteilungsmethodik erarbeitet.

Relevante Grundlage:

– ARE (2010): Sachplan geologische Tiefenlager: Raumplanerische Beurteilungsmethodik für den

Standortvergleich in Etappe 2. Methodik für die sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie SÖW

Festlegung der Standortregionen und regionale Partizipation

Eine offene und transparente Information sowie der Einbezug der betroffenen Kantone, Regionen, Gemeinden und der Bevölkerung sind wesentlich für die erfolgreiche Durchführung des Standortauswahlverfahrens für geologische Tiefenlager. Ein zentrales Element ist dabei die «regionale Partizipation», die von den «Standortregionen» getragen wird.

Eine Standortregion umfasst Gemeinden, die entweder durch ihre Geologie, durch oberirdische Bauten der künftigen geologischen Tiefenlager oder durch ihre Nähe zu den unmittelbar betroffenen Gebieten sowie durch zusätzliche raumplanerische, wirtschaftliche oder soziale Gegebenheiten besonders betroffen sein könnten. In Zusammenarbeit mit Vertretenden der betroffenen Schweizer Kantone und Gemeinden sowie der angrenzenden deutschen Landkreise und Gemeinden hat das BFE die provisorischen Standortregionen festgelegt.

Die regionale Partizipation soll gewährleisten, dass die Interessen, Bedürfnisse und Werte der Standortregionen berücksichtigt werden.

1.4 Schutz der geologischen Standortgebiete

Die Langzeitsicherheit eines Tiefenlagers erfordert einen langfristigen Schutz vor einer Verletzung der Wirt- und Rahmengesteine (einschlusswirksamer Gebirgsbereich). Mögliche Gefährdungen bestehen durch Bohrungen (ab 200 m Tiefe unter Terrain) sowie die Abtragung überlagernder Schichten. Letzteres führt zu einer Druckentlastung und beeinträchtigt so die isolierende Wirkung der Wirt- und Rahmengesteine und damit die Langzeitsicherheit eines Tiefenlagers. Die Förderung von Rohstoffen aus dem Bereich unterhalb eines geologischen Tiefenlagers kann dessen Langzeitsicherheit in Frage stellen, falls dabei entstehende Hohlräume langfristig durch Sackungen in überlagernden Rahmen- und Wirtgesteinen verschlossen werden oder falls klimaschädliche verflüssigte Gase in solche Hohlräume unter einem Tiefenlager verpresst werden (Gas-Sequestrierung).

Um eine Beeinträchtigung der Sicherheit der geologischen Standortgebiete zu vermeiden, werden die Kantone verpflichtet, bestimmte Nutzungsvorhaben durch das ENSI prüfen zu lassen.

2 Die Arbeitsgruppe Raumplanung unterstützt und berät das ARE bei der Erfüllung der raumplanerischen Aufgaben im Standortauswahlverfahren. Sie setzt sich aus Expertinnen und Experten des Bundes (ARE, BAFU, BFE), der Kantone Aargau, Basel- Landschaft, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich, des deutschen Regionalverbandes «Hochrhein-Bodensee» sowie der Nagra zusammen.