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Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 24 Seiten
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Ergebnisbericht: Festlegungen und Objektblätter
1 Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1
1.1 Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager
Der Sachplan geologische Tiefenlager zielt auf eine sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz ab und legt das Verfahren und die Kriterien fest, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager für alle Kategorien von radioaktiven Abfällen gesucht werden. Das Standortauswahlverfahren besteht aus drei Etappen. Die erste Etappe ist Gegenstand des vorliegenden Ergebnisberichts. Der Schwerpunkt der ersten Etappe liegt auf der Identifizierung geeigneter Standortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien. Die sechs heute zur Diskussion stehenden Standortgebiete wurden auf Basis des bestehenden erdwissenschaftlichen Kenntnisstands am 17. Oktober 2008 von der Nationalen Genossenschaft für die Entsorgung radioaktiver Abfälle Nagra vorgeschlagen. Von November 2008 bis Mai 2010 wurden diese Vorschläge sicherheitstechnisch begutachtet. Gleichzeitig wurden raumplanerische Grundlagen erarbeitet und geklärt, welche Gemeinden von einem geologischen Tiefenlager betroffen sein könnten und in Etappe 2 in die so genannte «regionale Partizipation» einbezogen werden.
1.2 Mandat und Ziel Etappe 1
Gemäss «Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager» (2008) beurteilt das Bundesamt für Energie BFE «das Ergebnis der sicherheitstechnischen Überprüfung und der raumplanerischen Bestandesaufnahme, nimmt unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses der Kantone1 eine Gesamtbeurteilung der vorgeschlagenen Auswahl vor und erstellt Ergebnisbericht sowie Objektblätter.» Der vorliegende Ergebnisbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Resultate aus den Gutachten und Stellungnahmen, welche verschiedene Fachstellen des Bundes zu den Standortgebietsvorschlägen der Nagra erarbeitet haben. Im Hauptteil (Kapitel 2 und 3) werden Festlegungen und Objektblätter für das weitere Verfahren verbindlich festgesetzt. Der Ergebnisbericht wird Ende Etappe 1 dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet.
1.3 Tätigkeiten in Etappe 1
Vorschläge für geologisch geeignete Standortgebiete
Die Nagra reichte am 17. Oktober 2008 den Bericht mit ihren Vorschlägen für geologisch geeignete Standortgebiete für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen (SMA) sowie von hochaktiven Abfällen (HAA) beim BFE ein. Gemäss den Vorgaben des Konzeptteils basiert die Auswahl der Nagra ausschliesslich auf sicherheitstechnischen Kriterien und auf Kriterien der technischen Machbarkeit. Bei den Standortgebietsvorschlägen handelt es sich insgesamt um sechs Standortgebiete (Bözberg, Jura-Südfuss, Nördlich Lägeren, Südranden, Wellenberg und Zürcher Weinland) für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen sowie um drei Standortgebiete (Bözberg, Nördlich Lägeren, Zürcher Weinland), die sich für ein Lager für hochaktive Abfälle beziehungsweise für ein Kombilager (Lager für alle Abfallkategorien) eignen.
1 Der Ausschuss der Kantone stellt die Zusammenarbeit zwischen den Regierungsvertreterinnen und -vertretern der Standortkantone sowie der betroffenen Nachbarkantone und Nachbarstaaten sicher, begleitet den Bund bei der Durchführung des Auswahlverfahrens und gibt zuhanden des Bundes Empfehlungen ab. Mitglieder des Ausschusses sind die zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungsräte der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich. Vertreterinnen und Vertreter von BFE und ENSI, des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BMU, des Umweltministeriums Baden-Württemberg sowie der Landkreise Konstanz, Waldshut und Schwarzwald-Baar-Kreis nehmen beratend an den Sitzungen teil.