Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/51: Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafrecht und im Nebenstrafrecht · 67 Seiten
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Art. 179septiesMissbrauch einer Fernmeldeanlage
Beunruhigungen und Belästigungen können teilweise massiv sein, sodass die heutige Strafdrohung als zu niedrig erscheint. Eine Angleichung an die Strafdrohung von Artikel 186 (Hausfriedensbruch) erscheint angebracht. Nach altem Recht wurden grossmehrheitlich sehr kurze Freiheitsstrafen ausgefällt; vereinzelt wurde der Strafrahmen voll ausgeschöpft.
Zudem sind die beiden subjektiven Elemente Bosheit und Mutwillen zu streichen. Nach der Rechtsprechung müssen in objektiver Hinsicht lästige oder beunruhigende Anrufe eine gewisse minimale, quantitative Intensität und/oder qualitative Schwere erreichen. Diese Formulierung verhindert, dass Telefonwerbung, Spams oder Werbefaxe strafbar werden, wenn sie nicht unzählige Male an die gleiche Adresse versandt werden.
Vierter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit
Art. 184 Erschwerende Umstände
Das Merkmal der grausamen Behandlung ist in verschiedenen Bestimmungen Tatbestandsmerkmal, wobei die angedrohten Mindeststrafen sehr unterschiedlich sind: Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren (Art. 140 Ziff. 4), nicht unter drei Jahren (Art. 189 Abs. 3, 190 Abs. 3) und nicht unter einem Jahr (Art. 184). In Artikel 185 Ziffer 2 reicht es bereits aus, wenn die grausame Behandlung angedroht wird, wobei die Mindeststrafe drei Jahre beträgt. Diese unterschiedlichen Regelungen sind nicht nachvollziehbar. Für die grausame Behandlung ist daher eine einheitliche Mindeststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe vorzusehen (vgl. Bemerkungen zu Art. 140 Ziff. 4 VE-StGB).
Mit Bezug auf die Lösegeldentführung und auf den Entzug der Freiheit von mehr als 10 Tagen wird die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe belassen, während die grausame Behandlung und die erhebliche Gefährdung der Gesundheit des Opfers mit einer Mindeststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht werden.
Art. 186 Hausfriedensbruch
Aufgrund des Bagatellcharakters wurden vor der letzten AT-Revision wegen Hausfriedensbruchs entweder sehr kurze Freiheitsstrafen oder Bussen ausgesprochen. Im Vergleich zu den Nachbarstaaten ist die Strafdrohung in unserem Land zusammen mit Italien am höchsten. Der Strafrahmen entspricht ganz offensichtlich nicht der Rechtswirklichkeit. Aus diesem Grund ist die Freiheitsstrafe auf maximal ein Jahr zu beschränken.
Fünfter Titel: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität
Art. 187 Ziff. 1 und 4 Sexuelle Handlungen mit Kindern
Wie vorne unter Ziffer 1.5 „Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität“ ausgeführt wird, sollen bei den strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität keine Mindeststrafen eingeführt werden und ausser in Artikel 197 (Pornografie)