Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/51: Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafrecht und im Nebenstrafrecht · 93 Seiten
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UNIFR weist darauf hin, dass der Begriff „Richter“ im 2007 revidierten Allgemeinen Teil StGB weiterhin vorkommt.
1.1. Artikel 28a Absatz 2 Quellenschutz
2
Absatz 1 gilt nicht, wenn das Gericht feststellt, dass:
Keine Bemerkungen.
1.2. Artikel 106 Absatz 2 Busse
2
Das Gericht spricht im Urteil für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten aus.
Keine Bemerkungen.
Erster Titel: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
Vorbemerkungen zu den strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben
BL, SH und ZG unterstützen das Anliegen des Vorentwurfs, die Höchststrafen für die Begehung von Delikten gegen Leib und Leben anzuheben.
CVP macht darauf aufmerksam, dass der gesamte Bereich (Tätlichkeiten, Einfache Körperverletzung, Schwere Körperverletzung) einer vertieften Betrachtung bedarf. Gerade bei Banden von Jugendlichen ist hier oft eine Eskalation über einen Zeitraum hinweg festzustellen, die von Tätlichkeiten über immer intensivere Formen der einfachen Körperverletzung bis zur schweren Körperverletzung führen kann. Wie im Bericht richtigerweise festgestellt wird, werden aufgrund des medizinischen Fortschritts heute Sachverhalte als einfache Körperverletzung betrachtet, die früher als schwere Körperverletzung eingestuft wurden. Damit nimmt aber nicht der Unrechtsgehalt der schweren Körperverletzungen zu, sondern es werden auch Sachverhalte mit grösserem Unrechtsgehalt zu einfachen Körperverletzungen. Das Spektrum der Taten, die unter Artikel 123 StGB gefasst werden, hat sich erweitert. Es wäre deshalb zu prüfen, ob hier nicht den Gerichten – z.B. durch die Schaffung gewisser qualifizierter Tatbestände – Leitplanken mitgegeben werden sollten.
1.3. Artikel 116 Kindestötung
Aufgehoben
BS, GE, JU, LU, OW, SO, ZH, FDP, SVP, SH Justiz, SVR sowie UNIGE sind mit der Streichung von Artikel 116 einverstanden.
VD und DJS lehnen die Streichung von Artikel 116 ab. SP ist ebenfalls dagegen und führt an, es braucht diesen Straftatbestand weiterhin, um den tragischen Einzelfällen gerecht zu werden, die es – wenn auch selten – auch heute noch gibt. Nicht zu vergessen ist, dass es jene "schwerwiegende Bedrängnis", die der Bericht als anachronistisch einstuft, heute sehr wohl noch geben kann – dies insbesondere in Konstellationen mit Migrationshintergrund.