Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/53: Änderung der Bundesverfassung, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes (Tätigkeitsverbot und Kontakt- und Rayonverbot) · 52 Seiten

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Die Motion wird wie folgt begründet:

"Zahlreiche parlamentarische Initiativen und Motionen zielen darauf ab, dass Kontrollmassnahmen oder spezielle Bestimmungen eingeführt werden, um wiederholten Sexualvergehen und Sexualverbrechen an Minderjährigen vorzubeugen (vgl. Vorstösse Darbellay, Simoneschi-Cortesi oder auch Freysinger). Diese Vorstösse sind in dreifacher Hinsicht mangelhaft:

- Sie beschränken sich auf Sexualstraftaten.

- Sie gehen zu weit, indem sie für jeden und jede Folgen haben.

- Sie sehen keine Begleitung für Straftäter vor.

Die vorliegende Motion orientiert sich an der Lösung, die in Belgien nach dem Fall Dutroux umgesetzt wurde, und begegnet dem Risiko, dass Straftäter nach ihrer Entlassung oder bedingten Verurteilung wieder straffällig werden.

Grundidee ist es, die Massnahmen in den allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu erweitern. Das Gericht soll neu Beschränkungen für persönliche Beziehungen, Berufsverbote und Verbote, sich in bestimmten geografischen Gebieten aufzuhalten, aussprechen können. Ausserdem soll es neu veranlassen können, dass entlassene Straftäter individuell strafrechtlich begleitet werden. Diese neuen Massnahmen beugen Rückfällen vor und erlauben eine individuelle Kontrolle, ohne dass andere Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt werden. Sie übertragen dem Richter und der Richterin eine grössere Verantwortung und dem Staat eine Mitverantwortung über das strafrechtliche Urteil hinaus.

Was die Pädokriminalität betrifft, sollten diese Änderungen zum Beispiel dazu führen, dass die Person, die mit der strafrechtlichen Begleitung betraut ist, den Abschluss eines Arbeitsvertrages verhindert oder eine Person mit Kindern, die mit dem Verurteilten Kontakt haben, über das mögliche Risiko informiert.

Die Motion enthält keinen ausformulierten Gesetzestext, damit der Bundesrat diejenige Lösung finden kann, die sich am besten in unsere Rechtsordnung einfügt."

1.1.4 Weitere parlamentarische Vorstösse zum strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch

1.1.4.1 Übersicht

Bei der Motion Carlo Sommaruga handelt es sich um einen Alternativvorschlag zu diversen parlamentarischen Initiativen. Diese Initiativen sind jedoch mit Mängeln behaftet, weshalb sie bisher im Parlament keine oder nur eine beschränkte Zustimmung fanden. Es handelt sich um folgende Vorstösse:

- Pa.Iv. Darbellay (04.473). Verbot der Ausübung von Berufen mit Kindern.

Die Initiative wurde vom Nationalrat – entgegen dem Antrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) – angenommen und vom Ständerat abgelehnt. Danach wurden die Beratungen von der RK-N sistiert.

- Pa.Iv. Simoneschi-Cortesi (04.469). Obligatorischer Strafregisterauszug für

Personen, die mit Kindern arbeiten. Auch sie wurde vom Nationalrat – entgegen dem Antrag der RK-N – angenommen und vom Ständerat abgelehnt. Danach