Vorlage
Vernehmlassung 2010/53: Änderung der Bundesverfassung, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes (Tätigkeitsverbot und Kontakt- und Rayonverbot) · 12 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Bundesgesetz über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot (Änderung des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes)
Vorentwurf
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
1. Strafgesetzbuch2
Ingress
gestützt auf Artikel 123 Absatz 1 und 3 der Bundesverfassung3,
nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 23. Juli 19184
Art. 19 Abs. 3
3 Es können indessen Massnahmen nach den Artikeln 59 - 61, 63, 64, 67, 67a und 67d getroffen werden.
Art. 67
1
2. Tätigkeits- Hat jemand in Ausübung einer beruflichen oder einer organisierten verbot, ausserberuflichen Tätigkeit ein Verbrechen oder Vergehen begangen, Kontakt- und für das er zu einer Freiheitsstrafe von über sechs Monaten oder einer Rayonverbot. Geldstrafe von über 180 Tagessätzen verurteilt worden ist, und besteht
die Gefahr, dass er seine Tätigkeit zur Begehung weiterer Verbrechen
a. Tätigkeits-
oder Vergehen missbrauchen wird, so kann ihm das Gericht die verbot
betreffende oder vergleichbare Tätigkeiten für sechs Monate bis zu fünf Jahren ganz oder teilweise verbieten.
2 Hat jemand gegen eine unmündige oder eine andere besonders schutzbedürftige Person ein Verbrechen oder Vergehen begangen und besteht die Gefahr, dass er in Ausübung einer beruflichen oder einer
1BBl …
2 SR 311.0
3 SR 101
4 BBl 1918 IV 1 1999-......