Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/53: Änderung der Bundesverfassung, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes (Tätigkeitsverbot und Kontakt- und Rayonverbot) · 52 Seiten

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1.1.4.6 Motion Rickli (08.3033). Schaffung eines nationalen Registers für vorbestrafte Pädophile

Die abgelehnte Motion verlangte ein spezielles Register, das in erster Linie der Information der Strafverfolgungsbehörden dienen sollte. In begründeten Fällen und auf Anfrage sollten jedoch auch Auskünfte an Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben (beispielweise Kindergärten, Schulen, Vereine), oder an betroffene Personen (zum Beispiel Eltern) weitergegeben werden können.

Ein solches Register überschneidet sich mit dem Berufsverbotsregister, das von der Pa.Iv. der RK-N (08.448) zur Durchsetzung des Berufsverbots vorgeschlagen wird. Aus Sicht des Bundesrates ist ein Register für vorbestrafte Pädophile nicht notwendig. Mit dem zentralen Strafregister VOSTRA verfügt die Schweiz bereits über ein Register, in dem auch alle Verurteilungen wegen Sexualdelikten verzeichnet werden. Für wichtige Bereiche existieren zudem entsprechende nationale Datenbanken (etwa die DNA-Datenbank oder die Fingerabdruckdatenbank Afis). Die Kantone haben zudem im Rahmen eines Konkordates ein Fahndungsregister aufgebaut (Viclas), das erkennungsdienstliche Daten sowie Daten über die jeweiligen Tatumstände enthält (vgl. dazu auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Rickli "Register für Pädophile, Sexualstraftäter und Gewaltstraftäter", 08.3462).

1.1.4.7 Pa.Iv. Rickli (09.423). Register für Pädophile, Sexual- und schwere Gewaltstraftäter

Die Stossrichtung dieser Initiative, die ebenfalls abgelehnt wurde, wich von der oben aufgeführten Motion Rickli in entscheidenden Punkten ab: Zum einen wurde der Straftatenkatalog stark ausgeweitet. Zum anderen war eine Information der Öffentlichkeit nicht mehr vorgesehen; vielmehr stand der Zugriff der Strafverfolgungsbehörden (inkl. Polizei) im Vordergrund. Neu sollten zudem auch vollzugsrelevante Informationen gespeichert werden (Entlassung und Hafturlaub). Gegen diese Initiative müssen analoge Vorbehalte angebracht werden wie gegen die oben erwähnte Motion Rickli (08.3033, vgl. oben, Ziff. 1.1.4.6).

1.1.5 Eidgenössische Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen"

Die Initiative verlangt, dass ein neuer Artikel 123c mit dem Titel "Massnahmen nach Sexualdelikten an Kindern oder zum Widerstand unfähiger oder urteilsunfähiger Personen" in die Bundesverfassung aufgenommen wird. Die neue Verfassungsbestimmung soll wie folgt lauten:

"Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben."

Die Frist zur Unterschriftensammlung hat am 20. Oktober 2009 begonnen und dauert bis am 20. April 2011 (BBl 2009 7021).