Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 73 Seiten
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Steuerlich wirken sich solche Veränderungen unmittelbar über die erzielten Gewinne auf die Gewinnsteuer aus. Mittelbar beeinflusst die in Form von Löhnen und Gehältern bzw. Dividenden verteilte Wertschöpfung die Einkommenssteuer.
Die folgende Tabelle beschreibt, unter welchen Bedingungen Mindereinnahmen oder Mehreinnahmen auftreten:
Steuereinnahmen aus Gewinn sowie Steuereinnahmen aus Gewinn sowie aus Löhnen und Gehältern, die in der aus Löhnen und Gehältern, die in der Schweiz besteuert werden, nehmen Schweiz besteuert werden, nehmen ab, wenn… nicht ab bzw. nehmen zu, wenn…
… Geschäftsfelder mit höheren realisier- … Geschäftsfelder mit höheren realisierten Renditen durch Geschäftsfelder mit ten Renditen nicht durch Geschäftsfelder niedrigeren Renditen ersetzt werden; mit tieferen Renditen ersetzt werden;
… das Geschäftsvolumen trotz des … das Geschäftsvolumen zunimmt, weil zusätzlich ausgegebenen Kapitals in das zusätzlich ausgegebene Kapital in Form von Common Equity bzw. CoCos Form von Common Equity bzw. der abnimmt, weil das zusätzliche Kapital CoCos nicht oder nicht vollumfänglich durch den Abbau anderer Kapitalformen andere Kapitalformen substituiert, so überkompensiert wird, so dass sich die dass die Bilanzsumme nicht sinkt oder Bilanzsumme nicht vergrössert, sondern sogar zunimmt;
verringert;
… das aus der Schweiz getätigte Ge- … das aus der Schweiz getätigte Geschäft relativ zum aus dem Ausland schäft relativ zum aus dem Ausland getätigten Geschäft an Bedeutung ver- getätigten Geschäft konstant bleibt oder liert. an Bedeutung gewinnt.
Unter dem Strich dürften Wertschöpfungs- und Gewinneffekte negativ ausfallen, was folgende Auswirkungen nach sich ziehen würde: Die Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer sinkt. Dadurch nehmen die Gewinnsteuereinnahmen von Bund und Kantonen/Gemeinden ab. Wegen der niedrigeren Lohnsumme und der niedrigeren Gewinnausschüttung verringern sich auch die Einkommenssteuereinnahmen von Bund und Kantonen/Gemeinden. Die geringere Gewinnausschüttung bewirkt bei ausländischen Investoren einen Rückgang der Sockelsteuer auf Dividenden bei der Verrechnungssteuer. In Bezug auf inländische Anleger sinkt das Einkommenssteueraufkommen bzw. das Verrechnungssteueraufkommen.
3.1.2.4 Vermögenseffekte
Vermögenseffekt Vermögensteuer: Der Verkehrswert der Aktien, der von den erhöhten Eigenmittel-Anforderungen für TBTF-Banken ausgeht, bestimmt sich durch den Barwert ihrer erwarteten künftigen Gewinne: Aufgrund des oben beschriebenen Gewinneffektes nimmt der Zähler der Barwertformel ab. Wenn die veränderte Kapitalstruktur auch zu höheren Finanzierungskosten (weighted average cost of capital) führt, erhöht sich zudem auch der Nenner der Barwertformel. Der Gewinneffekt – und gegebenenfalls ein zusätzlicher Impuls durch die höheren Finanzierungskosten – senkt den Verkehrswert der Aktien. Dadurch verringert sich die Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer. Für die Kantone/Gemeinden ergeben sich Mindereinnahmen. Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Effekte bereits heute in den Aktienkursen der betroffenen Institutionen eskomptiert sind. Infolge-